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8.2.7
Ortsfeste
Löschwasseranlagen
und kann somit an der Entnahmestelle unmittelbar
in Betrieb genommen werden, ohne vorher eine
Wasserversorgung aufbauen zu müssen.
Die
Ausführung 1a
stellt eine Variante für den Ein-
satz ausschließlich als erste und erweiterte Löschhil-
fe für den Nutzer dar. An den Entnahmestellen wer-
den Wandhydranten mit max. 30 m langem, formsta-
bilen Schlauch und Strahlrohr ohne Anschlussmög-
lichkeit für die Feuerwehr vorgesehen.
In frostgefährdeten Nutzungsbereichen kommt die
Ausführung 1b
(nass/trocken) zur Anwendung.
Diese Variante ist eine Kombination aus Nasser
Löschwasseranlage (Ausführung 1a) und Trockener
Löschwasseranlage (Ausführung 0). Mittels einer
Füll- und Entleerstation wird durch Öffnen eines
Schlauchanschlussventils an einemWandhydranten,
sowie optional auch durch ein externes Steuersignal
(z.B. Brandmeldeanlage), die Löschwasserleitung
automatisch gefüllt, sodass innerhalb von 60 s das
Löschwasser bei jedem Wandhydranten vorhanden
ist. Sobald alle Schlauchanschlussventile wieder ge-
schlossen sind, werden die Leitungen automatisch
wieder entleert.
Die erforderliche Systemleistung der Ausführungsva-
rianten 1a und 1b beträgt 60 l/min Durchflussmenge
bei einem Fließdruck zwischen 3 bar und 10 bar,
jeweils gemessen am Schlauchanschlussventil.
Die
Ausführung 2a
ist eine Nasse Löschwasseranla-
ge mit Wandhydranten inklusive Anschluss für die
Feuerwehr. Diese Anschlussmöglichkeit wird durch
ein Verbindungsstück mit C-Festkupplung zwischen
Schlauchanschlussventil und Schlauchhaspel mit
Wandhydranten ohne
Anschlussmöglich-
keit
Frostgefährdete
Nutzungsbereiche
Nasse Löschwasser-
anlage mit Feuer-
wehranschluss