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06/14

Seite 3

8.2.7

Ortsfeste

Löschwasseranlagen

und kann somit an der Entnahmestelle unmittelbar

in Betrieb genommen werden, ohne vorher eine

Wasserversorgung aufbauen zu müssen.

Die

Ausführung 1a

stellt eine Variante für den Ein-

satz ausschließlich als erste und erweiterte Löschhil-

fe für den Nutzer dar. An den Entnahmestellen wer-

den Wandhydranten mit max. 30 m langem, formsta-

bilen Schlauch und Strahlrohr ohne Anschlussmög-

lichkeit für die Feuerwehr vorgesehen.

In frostgefährdeten Nutzungsbereichen kommt die

Ausführung 1b

(nass/trocken) zur Anwendung.

Diese Variante ist eine Kombination aus Nasser

Löschwasseranlage (Ausführung 1a) und Trockener

Löschwasseranlage (Ausführung 0). Mittels einer

Füll- und Entleerstation wird durch Öffnen eines

Schlauchanschlussventils an einemWandhydranten,

sowie optional auch durch ein externes Steuersignal

(z.B. Brandmeldeanlage), die Löschwasserleitung

automatisch gefüllt, sodass innerhalb von 60 s das

Löschwasser bei jedem Wandhydranten vorhanden

ist. Sobald alle Schlauchanschlussventile wieder ge-

schlossen sind, werden die Leitungen automatisch

wieder entleert.

Die erforderliche Systemleistung der Ausführungsva-

rianten 1a und 1b beträgt 60 l/min Durchflussmenge

bei einem Fließdruck zwischen 3 bar und 10 bar,

jeweils gemessen am Schlauchanschlussventil.

Die

Ausführung 2a

ist eine Nasse Löschwasseranla-

ge mit Wandhydranten inklusive Anschluss für die

Feuerwehr. Diese Anschlussmöglichkeit wird durch

ein Verbindungsstück mit C-Festkupplung zwischen

Schlauchanschlussventil und Schlauchhaspel mit

Wandhydranten ohne

Anschlussmöglich-

keit

Frostgefährdete

Nutzungsbereiche

Nasse Löschwasser-

anlage mit Feuer-

wehranschluss