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Ortsfeste
Löschwasseranlagen
30 m formstabilem Schlauch geschaffen. Die Nutzer
können den Wandhydranten als Erste und Erweiter-
te Löschhilfe bis zum Eintreffen der Feuerwehr ver-
wenden. Die Feuerwehr hat die Möglichkeit, die
Schlauchhaspel zu trennen und die eigenen Lösch-
schläuche mit höherer Leistungsfähigkeit anzu-
schließen.
Bei der Ausführung 2a wird von der Verwendung
maximal eines Wandhydranten für die Brand-
bekämpfung ausgegangen. Die erforderliche
Systemleistung beträgt 300 l/min Durchflussmenge
bei einem Fließdruck zwischen 4 bar und 10 bar,
jeweils gemessen am Schlauchanschlussventil.
Die
Ausführung 2b
entspricht in der technischen
Ausführung der Variante 2a, jedoch wird bei der er-
forderlichen Systemleistung von der Verwendung
von zwei Wandhydranten gleichzeitig durch die
Feuerwehr ausgegangen. Die erforderliche Durch-
flussmenge am hydraulisch ungünstigsten gelege-
nen Wandhydranten muss bei einem Fließdruck
zwischen 4 bar und 10 bar, jeweils gemessen am
Schlauchanschlussventil,mindestens 600 l/min oder
– am hydraulisch ungünstigsten gelegenen Wandhy-
dranten und dem nächsten Wandhydranten dersel-
ben Leitung – jeweils 300 l/min betragen.
Auch die Ausführungsvarianten 2a und 2b können
in frostgefährdeten Bereichen an Löschwasserleitun-
gen „nass/trocken“ angeschlossen werden, wobei
das Löschwasser innerhalb von 60 s den entferntes-
ten Wandhydranten erreicht (siehe Variante 1b).
Verwendung von
zwei Wandhydranten