

12/15
Seite 3
8.2.6
Pulverlöschanlagen
Nach Reparaturen, Änderungen und Instandsetzun-
gen muss die Pulverlöschanlage geprüft und die Si-
cherheit im Betrieb beurteilt werden. Diese Überwa-
chungsmaßnahmen werden in der Druckgeräte-
überwachungsverordnung geregelt. Sie müssen ge-
mäß § 60 DGÜW-V dokumentiert werden.Alle bisher
in Verwendung stehenden speziellen Prüfprogram-
me für Löschmittelbehälter für Pulverlöscher sind
ab sofort nicht mehr gültig.