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Gaslöschanlagen
Inerte Gase werden auf natürlichem Weg aus der
Atemluft gewonnen, sind daher kostengünstiger in
der Anschaffung, benötigen jedoch mehr Bevorra-
tung und eine höhere Auslegungskonzentration.
Chemische Löschgase sind teurer in der Anschaf-
fung,platzsparender in der Bevorratung und können
flüssig gelagert werden.
Für die Planung und Errichtung sind folgende Regel-
werke maßgebend:
• TRVB 152 S – Gaslöschanlagen
• ÖNORM EN 15004 Teile 1-10
• VdS-Richtlinie 2093 (CO
2
)
• VdS-Richtlinie 2380 (Inertgase)
• VdS-Richtlinie 2381 (chemische Löschgase)
• ÖNORM F 3071
Regelwerke