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8.2.5
Gaslöschanlagen
8.2.5 Gaslöschanlagen
Der Einsatz von Gaslöschanlagen eignet sich beson-
ders für den Schutz von:
• Räumen und Anlagen mit brennbaren Flüssigkei-
ten, z.B. Lackherstellung, Spritzlackierereien,
Druckmaschinen usw.
• Räumen und Anlagen mit brennbaren Gasen
• elektrischen und elektronischen Einrichtungen,
z.B. Computerräumen, Schalträumen, Telefonzen-
tralen usw.
• hochwertigen Gütern, die nicht durch Löschmit-
tel beschädigt werden sollen
Gaslöschanlagen werden im Gegensatz zu Wasser-
löschanlagen so ausgelegt, dass sie einen Entste-
hungsbrand jedenfalls ablöschen, da das Löschgas
nur einmalig in den Schutzbereich einströmt und
für eine eventuelle Rückzündung kein weiterer
Löschmittelvorrat automatisch zur Verfügung steht.
Eine manuelle Nachflutung ist möglich.
Daher werden hohe Anforderungen an die Dichtheit
des zu schützenden Raumes gestellt, um die
löschwirksame Konzentration über 20 Minuten auf-
rechterhalten zu können.
Durch das Einströmen des Löschgases in den
Schutzbereich entsteht ein Überdruck,der jedenfalls
mit geeigneten Druckentlastungseinrichtungen in
einen sicheren Bereich abzuführen ist. Fehlende
Druckentlastungen haben in der Vergangenheit zu
Einsatzbereich