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06/17

8.2.4

Seite 4

Schaumlöschanlagen

In Österreich gibt es wenige Richtlinien bzw.Verord-

nungen (VbF),welche sich mit der Rückhaltung von

kontaminiertem Löschwasser, umweltbedenklichen

Flüssigkeiten und wassergefährdenden Stoffen aus-

einandersetzen.

Hier empfiehlt es sich bei der Planung und Ausle-

gung unter anderem die VdS 2564-1 (Löschwasser-

Rückhalteanlagen), Richtlinie von Löschwasser-

Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender

Stoffe (LöRüRL), die Anlagenverordnung wasserge-

fährdende Stoffe (VAwS) etc. heranzuziehen.