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Wasserlöschanlagen
Hinweis
Hersteller und spezialisierte Fachplaner sind über die
allgemeinen Regelwerke hinaus über die speziellen
Parameter und Einsatzgrenzen der Hochdruckanla-
gen am Markt informiert, da die Anlagen im Zulas-
sungsverfahren intensiv mit demVdS abgestimmt und
eineVielzahl von Brandversuchen unternommen wer-
den. Dadurch besitzen viele Systeme zusätzliche Zu-
lassungen für besondere Brandgefahren (z.B. Fahr-
zeugtunnel, Windtunnel etc.), welche nicht in den
oben genannten Richtlinien angeführt sind. Weiters
kann in Sonderfällen die Wirksamkeit einer Fein-
sprühlöschanlage zusammen mit einer akkreditierten
Prüfstelle für spezielle Anwendungsfälle mittels eines
Brandversuches festgestellt werden.
Feinsprühlöschanlagen
Feinsprühlöschanlagen sind eine sehr junge Techno-
logie in der Löschanlagentechnik, weshalb im Zuge
der Einreichung bzw. vor Errichtung einer solchen
Löschanlage von Behörden meistens ein
Gleich-
wertigkeitsnachweis
gegenüber herkömmlichen
Sprinkleranlagen verlangt wird.
Ein Gleichwertigkeitsnachweis wird von einer akkre-
ditierten Prüfstelle für Sprinkleranlagen erstellt und
kann entweder vonseiten des Bauherrn, Planers
oder einer ausführenden Firma beauftragt werden.
Die Prüfstelle prüft bei einer Beauftragung, ob das
vorliegende Bauvorhaben mittels einer Feinsprüh-
Löschanlage in Bezug auf die zu erwartenden
Brandgefahren gleichwertig zu einer konventionel-
len Sprinkleranlage geschützt werden kann.