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06/17

8.2.3

Seite 36

Wasserlöschanlagen

Hinweis

Hersteller und spezialisierte Fachplaner sind über die

allgemeinen Regelwerke hinaus über die speziellen

Parameter und Einsatzgrenzen der Hochdruckanla-

gen am Markt informiert, da die Anlagen im Zulas-

sungsverfahren intensiv mit demVdS abgestimmt und

eineVielzahl von Brandversuchen unternommen wer-

den. Dadurch besitzen viele Systeme zusätzliche Zu-

lassungen für besondere Brandgefahren (z.B. Fahr-

zeugtunnel, Windtunnel etc.), welche nicht in den

oben genannten Richtlinien angeführt sind. Weiters

kann in Sonderfällen die Wirksamkeit einer Fein-

sprühlöschanlage zusammen mit einer akkreditierten

Prüfstelle für spezielle Anwendungsfälle mittels eines

Brandversuches festgestellt werden.

Feinsprühlöschanlagen

Feinsprühlöschanlagen sind eine sehr junge Techno-

logie in der Löschanlagentechnik, weshalb im Zuge

der Einreichung bzw. vor Errichtung einer solchen

Löschanlage von Behörden meistens ein

Gleich-

wertigkeitsnachweis

gegenüber herkömmlichen

Sprinkleranlagen verlangt wird.

Ein Gleichwertigkeitsnachweis wird von einer akkre-

ditierten Prüfstelle für Sprinkleranlagen erstellt und

kann entweder vonseiten des Bauherrn, Planers

oder einer ausführenden Firma beauftragt werden.

Die Prüfstelle prüft bei einer Beauftragung, ob das

vorliegende Bauvorhaben mittels einer Feinsprüh-

Löschanlage in Bezug auf die zu erwartenden

Brandgefahren gleichwertig zu einer konventionel-

len Sprinkleranlage geschützt werden kann.