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8.2.6

Pulverlöschanlagen

8.2.6 Pulverlöschanlagen

Pulverlöschanlagen arbeiten mit Löschpulver nach

dem Prinzip des inhibitorischen oder antikatalyti-

schen Löschprinzips.

Das Pulver wird in Vorratsbehältern gelagert und im

Auslösefall mittels Treibgas (z.B. Stickstoff) in sehr

rascher Zeit über Löschdüsen als Pulverwolke am

Brandherd aufgebracht.

Aufgrund der erheblichenVerschmutzung durch das

Löschpulver werden diese Anlagen nur in seltenen

Fällen ausgeführt, wo ein schlagartiger Löscherfolg

erforderlich ist und die Verschmutzung in Kauf ge-

nommen werden kann.

Anwendungsfälle sind:

• Kesselwagen-Beladungsanlagen

• Freiluftanlagen mit brennbaren Flüssigkeiten und

Gasen

• Metallbäder

• Abfalldeponien für Leichtmetalle

• Brennbare Metalle

Die Planung und Errichtung von Pulverlöschanla-

gen erfolgt nach ÖNORM EN 12416-2.

Durch die Änderung der Druckgeräteüberwa-

chungsverordnung müssen seit dem 25. Juni 2015

neue Sonderbestimmungen für Löschmittelbehälter

Einsatzbereich

Druckgeräte-

überwachung