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8.2.6
Pulverlöschanlagen
8.2.6 Pulverlöschanlagen
Pulverlöschanlagen arbeiten mit Löschpulver nach
dem Prinzip des inhibitorischen oder antikatalyti-
schen Löschprinzips.
Das Pulver wird in Vorratsbehältern gelagert und im
Auslösefall mittels Treibgas (z.B. Stickstoff) in sehr
rascher Zeit über Löschdüsen als Pulverwolke am
Brandherd aufgebracht.
Aufgrund der erheblichenVerschmutzung durch das
Löschpulver werden diese Anlagen nur in seltenen
Fällen ausgeführt, wo ein schlagartiger Löscherfolg
erforderlich ist und die Verschmutzung in Kauf ge-
nommen werden kann.
Anwendungsfälle sind:
• Kesselwagen-Beladungsanlagen
• Freiluftanlagen mit brennbaren Flüssigkeiten und
Gasen
• Metallbäder
• Abfalldeponien für Leichtmetalle
• Brennbare Metalle
Die Planung und Errichtung von Pulverlöschanla-
gen erfolgt nach ÖNORM EN 12416-2.
Durch die Änderung der Druckgeräteüberwa-
chungsverordnung müssen seit dem 25. Juni 2015
neue Sonderbestimmungen für Löschmittelbehälter
Einsatzbereich
Druckgeräte-
überwachung