

06/17
Seite 1
8.2.7
Ortsfeste
Löschwasseranlagen
8.2.7 Ortsfeste Löschwasseranlagen
8.2.7.1 Allgemeines
Als ortsfeste Löschwasseranlagen werden im allge-
meinen Sprachgebrauch Steigleitungen und Lösch-
wasserleitungen mit Wandhydranten bezeichnet, die
im Brandfall die rasche Bereitstellung von Lösch-
wasser ermöglichen.
Ortsfeste Löschwasseranlagen werden für zwei An-
wendungsbereiche der Brandbekämpfung herange-
zogen:
1) Erste und Erweiterte Löschhilfe für Nutzer oder
Betriebsfeuerwehr mittels Wandhydranten
2) Löschwasserleitungen (nass oder trocken) für die
Einsatzkräfte mittels Festkupplungen
Für beide Anwendungsbereiche liegt der Vorteil von
ortsfesten Löschwasseranlagen in der großen Zeiter-
sparnis beim Transport des Löschwassers zum
Brandherd oder beim Aufbau einer funktionieren-
den Löschwasserversorgung für die Einsatzkräfte.
In Abhängigkeit vom geplanten Anwendungsbe-
reich und von der Gebäudenutzung stehen unter-
schiedliche Ausführungsvarianten gemäß TRVB 128
S/12 zur Verfügung.
8.2.7.2 Ausführungsvarianten
Trockene Löschwasseranlage
Die Trockene Löschwasseranlage wird in der Richtli-
nie als Ausführung 0 (Null) bezeichnet und stellt die
Steigleitungen und
Löschwasserleitun-
gen mit
Wandhydranten
Vorteil: große
Zeitersparnis
TRVB 128 S/12