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Ortsfeste
Löschwasseranlagen
Mindestens alle fünf Jahre ist die Löschwasseranla-
ge durch eine abnehmende Stelle einer Revision zu
unterziehen.Dabei werden insbesondere Prüfungen
auf Änderungen im Anlagenaufbau und Nutzungs-
änderungen, Druckproben und Durchflussmessun-
gen durchgeführt und dokumentiert, um den be-
triebssicheren Zustand der Anlage zu attestieren.
Normative Verweise
Für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
einer Löschwasseranlage sind eine Reihe von Geset-
zen, Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Im
Folgenden wird eine Auswahl wesentlicher normati-
ver Verweise zitiert.
TRVB 128 S 12: Ortsfeste Löschwasseranlagen nass
und trocken
ÖVE/ÖNORM E 8002-1:2007: Starkstromanlagen und
Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen
für Menschenansammlungen – Teil 1: Allgemeines
ÖNORM EN 671 (alle Teile): Ortsfeste Löschanlagen
– Wandhydranten
OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3: 2015: Brandschutz
Trinkwasserverordnung: Bundesgesetzblatt II
304/2001 in der geltenden Fassung
ÖVGW Richtlinie W 77: Hygiene- und wasserversor-
gungstechnische Bestimmungen der Österreichi-
schen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach