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06/17

Seite 9

8.2.7

Ortsfeste

Löschwasseranlagen

Mindestens alle fünf Jahre ist die Löschwasseranla-

ge durch eine abnehmende Stelle einer Revision zu

unterziehen.Dabei werden insbesondere Prüfungen

auf Änderungen im Anlagenaufbau und Nutzungs-

änderungen, Druckproben und Durchflussmessun-

gen durchgeführt und dokumentiert, um den be-

triebssicheren Zustand der Anlage zu attestieren.

Normative Verweise

Für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

einer Löschwasseranlage sind eine Reihe von Geset-

zen, Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Im

Folgenden wird eine Auswahl wesentlicher normati-

ver Verweise zitiert.

TRVB 128 S 12: Ortsfeste Löschwasseranlagen nass

und trocken

ÖVE/ÖNORM E 8002-1:2007: Starkstromanlagen und

Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen

für Menschenansammlungen – Teil 1: Allgemeines

ÖNORM EN 671 (alle Teile): Ortsfeste Löschanlagen

– Wandhydranten

OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3: 2015: Brandschutz

Trinkwasserverordnung: Bundesgesetzblatt II

304/2001 in der geltenden Fassung

ÖVGW Richtlinie W 77: Hygiene- und wasserversor-

gungstechnische Bestimmungen der Österreichi-

schen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach