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8.3.1
Entrauchungsanlagen –
Einteilung
den können, dass die Gefährdung der Löschkräf-
te durch Hitze und versagende Gebäudekon-
struktion weitgehend herabgesetzt wird. [...]“
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Nur falls angenommen werden kann,dass ein Feuer-
wehreinsatz auch ohne Ausbildung einer rauchfrei-
en Schicht unter Rauchverdünnung durchgeführt
werden kann, sind „Rauchableitungsanlagen“ ge-
mäß Anhang 7 der TRVB 125 S ausreichend.
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Siehe TRVB 125 S, Punkt 4.3: „Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes“.