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06/17

8.2.7

Seite 8

Ortsfeste

Löschwasseranlagen

Ausführung 2b

: 2 Pumpen mit jeweils 300 l/min

Förderleistung

Ausführung 3

: 2 Pumpen mit jeweils 600 l/min För-

derleistung

Alternativ kann bei Vorhandensein einer automati-

schen Löschanlage mit entsprechender Wasserver-

sorgung (z.B. Sprinkleranlage) die Löschwasseranla-

ge direkt über diese versorgt werden. Die aktuelle

Richtlinie sieht eine Erleichterung bei der Wasserbe-

vorratung vor, insofern der Wasservorrat für Lösch-

wasseranlage nicht zusätzlich berücksichtigt wer-

den muss. Dies gilt jedoch nicht bei Anlagen für

Hochhäuser.

Prüfungen und Wartung

Löschwasseranlagen sind einer Abschlussüberprü-

fung zu unterziehen. Für die Überprüfung ist die

Anlage mit entsprechenden Unterlagen zu doku-

mentieren. Diese Dokumentation dient auch dem

Betreiber für den laufenden Betrieb und Prüfungen,

der Wartungsfirma für laufende Wartungen und ei-

ner abnehmenden Stelle für wiederkehrende Revi-

sionen.

Die Anlage ist vierteljährlich und jährlich durch den

Betreiber und einer unterwiesenen Personen einem

vorgegebenen Prüfprogramm zu unterziehen.

Die Instandhaltung der Anlage ist in Abständen von

zwei Jahren durch ein konzessioniertes Unterneh-

men durchzuführen.

Abschlussüber-

prüfung inkl.

Dokumentation

Instandhaltung der

Anlage