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Ortsfeste
Löschwasseranlagen
Ausführung 2b
: 2 Pumpen mit jeweils 300 l/min
Förderleistung
Ausführung 3
: 2 Pumpen mit jeweils 600 l/min För-
derleistung
Alternativ kann bei Vorhandensein einer automati-
schen Löschanlage mit entsprechender Wasserver-
sorgung (z.B. Sprinkleranlage) die Löschwasseranla-
ge direkt über diese versorgt werden. Die aktuelle
Richtlinie sieht eine Erleichterung bei der Wasserbe-
vorratung vor, insofern der Wasservorrat für Lösch-
wasseranlage nicht zusätzlich berücksichtigt wer-
den muss. Dies gilt jedoch nicht bei Anlagen für
Hochhäuser.
Prüfungen und Wartung
Löschwasseranlagen sind einer Abschlussüberprü-
fung zu unterziehen. Für die Überprüfung ist die
Anlage mit entsprechenden Unterlagen zu doku-
mentieren. Diese Dokumentation dient auch dem
Betreiber für den laufenden Betrieb und Prüfungen,
der Wartungsfirma für laufende Wartungen und ei-
ner abnehmenden Stelle für wiederkehrende Revi-
sionen.
Die Anlage ist vierteljährlich und jährlich durch den
Betreiber und einer unterwiesenen Personen einem
vorgegebenen Prüfprogramm zu unterziehen.
Die Instandhaltung der Anlage ist in Abständen von
zwei Jahren durch ein konzessioniertes Unterneh-
men durchzuführen.
Abschlussüber-
prüfung inkl.
Dokumentation
Instandhaltung der
Anlage