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Löschmittel in Löschanlagen
8.2.2.5 Halogenierte Kohlenwasserstoffe
Bis 1992 waren Halon 1301 sowie Halon 1211 welt-
weit als Sonderlöschmittel im Einsatz. Aufgrund sei-
ner ozonschädigenden Wirkung wurde die Verwen-
dung verboten und nur mehr auf spezielle Anwen-
dungsfälle (Militär, Luftfahrt) beschränkt.
Als Nachfolgeprodukte sind für den Einsatz in
Löschanlagen FM200
®
, Novec
TM
1230 und Trigon
®
300 zugelassen.
Die Löschwirkung ist der antikatalytische Löschef-
fekt durch Radikalbildung beim Zerfall in der Flam-
me. Dies bewirkt eine Kettenabbruchreaktion und
damit eine Unterbrechung des Verbrennungsvorgan-
ges.
Neben der sehr guten Löschwirkung sind die hohen
Kosten des Löschmittels und die korrosiven und ge-
sundheitsgefährdenden Folgeprodukte in Verbin-
dung mit einer offenen Flamme als Nachteile zu er-
wähnen.
Die Bevorratung der Löschmittel erfolgt in Stahlfla-
schen gemeinsam mit Stickstoff als Treibmittel.
8.2.2.6 Löschpulver (Aerosole)
Bei Gas-, Flüssigkeits- oder Metallbränden in der
chemischen Industrie eignet sich der Einsatz von
Pulverlöschanlagen. Das Löschpulver hat einen anti-
katalytischen Löscheffekt und löscht als einziges
Löschmittel schlagartig.
Löschwirkung
Nachteile
Löscheffekt