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06/17

8.2.3

Seite 4

Wasserlöschanlagen

Übersicht Wassermengen

Bürosprinkler 1 bar – K80

80 l/min

Bürosprinkler 6 bar – K80

195 l/min

Lagersprinkler 1 bar – K160

160 l/min

Lagersprinkler 6 bar – K160

390 l/min

Innenhydranten – Ausf. 2b

600 l/min

Außenhydranten – DN100

1.000 l/min

Brandbekämpfung

Zwingend vorgeschrieben sind Sprinkleranlagen

i. A. nur in Hochhäusern mit einem Aufenthalts-

niveau von mehr als 32 m (siehe OIB-Richtlinie 2.3)

und in Hochregallagern (Lagerhöhe ab 9 m).

In den OIB-Richtlinien finden sich einige Erleichte-

rungen beim baulichen Brandschutz durch Einbau

einer Sprinkleranlage. Beispielhaft seien hier ange-

führt:

• Entfall des deckenübergreifenden Außenwand-

streifens von 1,2 m und damit Entfall von Brand-

schutzverglasungen, Fensterstürzen oder bauli-

chen Auskragungen bei der Anforderung zur

Einschränkung der vertikalen Flammenübertra-

gung durch den Einbau einer Sprinkleranlage mit

dem Schutzziel „Vollschutz“ oder „Verhinderung

der vertikalen Flammenübertragung“

• Reduzierung der Feuerwiderstandsklasse von

nicht tragenden brandabschnittsbildenden Bau-

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OIB-Richtlinie 2.3