

06/17
8.2.3
Seite 4
Wasserlöschanlagen
Übersicht Wassermengen
Bürosprinkler 1 bar – K80
80 l/min
Bürosprinkler 6 bar – K80
195 l/min
Lagersprinkler 1 bar – K160
160 l/min
Lagersprinkler 6 bar – K160
390 l/min
Innenhydranten – Ausf. 2b
600 l/min
Außenhydranten – DN100
1.000 l/min
Brandbekämpfung
Zwingend vorgeschrieben sind Sprinkleranlagen
i. A. nur in Hochhäusern mit einem Aufenthalts-
niveau von mehr als 32 m (siehe OIB-Richtlinie 2.3)
und in Hochregallagern (Lagerhöhe ab 9 m).
In den OIB-Richtlinien finden sich einige Erleichte-
rungen beim baulichen Brandschutz durch Einbau
einer Sprinkleranlage. Beispielhaft seien hier ange-
führt:
• Entfall des deckenübergreifenden Außenwand-
streifens von 1,2 m und damit Entfall von Brand-
schutzverglasungen, Fensterstürzen oder bauli-
chen Auskragungen bei der Anforderung zur
Einschränkung der vertikalen Flammenübertra-
gung durch den Einbau einer Sprinkleranlage mit
dem Schutzziel „Vollschutz“ oder „Verhinderung
der vertikalen Flammenübertragung“
• Reduzierung der Feuerwiderstandsklasse von
nicht tragenden brandabschnittsbildenden Bau-
teilen
OIB-Richtlinie 2.3