

06/17
8.2.3
Seite 10
Wasserlöschanlagen
• Welche Bereiche sind in den Sprinklerschutz ein-
zubeziehen, welche können oder müssen ausge-
nommen werden?
Mit Beantwortung der Fragen ergibt sich die Einstufung
in Nutzung und Brandgefahr für die Sprinkleranlage.
•
Schutzumfang:
Vollschutz oder Brandabschnitt-
schutz
•
Brandgefahr:
leicht, mittel oder hoch (Lager
oder Produktion)
•
Lagerart:
Blocklager, Regallager oder Gitter-
boxen
•
Lagerkategorie:
I, II, III oder IV
•
Besondere Gefahren:
brennbare Flüssigkeiten
etc. (siehe Anhang G TRVB 127 S)
Mit dieser Einstufung kann eine hydraulische Be-
messung vorgenommen werden, die Angaben über
die zu erwartende Wasservorratsmenge und die
spezifische Wasserleistung liefert.
Für die Dimensionierung einer Sprinkleranlage wird
in Abhängigkeit der Brandgefahr von einer theore-
tisch festgelegten „Wirkfläche“ ausgegangen, in der
alle Sprinklerköpfe als offen angenommen werden
und die mit der theoretisch festgelegten Wasserbe-
aufschlagung versorgt wird.
Wirkfläche