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06/17

Seite 11

8.2.3

Wasserlöschanlagen

Beispiel

Zum Beispiel ist laut Regelwerk in einem Hochhaus

eine mittlere Brandgefahr der Gruppe 3 zu erwarten

(OH3). Die Wirkfläche für diese Brandgefahr beträgt

216 m

2

. Die Wasserbeaufschlagung beträgt 5 l/(min

x

m

2)

. Daher beträgt die Wasserleistung theoretisch:

216 m

2

x 5 l/(min x m²) = 1.080 l/min

Ein weiterer wesentlicher Parameter bei der Ausle-

gung ist die Betriebsdauer der Anlage, d.h. jene Zeit,

in der die Wasserversorgung in der Lage ist, die spe-

zifische Wasserleistung zu liefern. In Abhängigkeit

der Brandgefahr weisen Sprinkleranlagen Mindest-

betriebszeiten von 30, 60 oder 90 Minuten auf.

Multipliziert man die Wasserleistung mit der Be-

triebsdauer, erhält man den theoretischen Wert für

die Bevorratung des Löschwassers.

Beispiel

Im Beispiel wäre das für die mittlere Brandgefahr eine

Betriebsdauer von 60 Minuten. Somit:

1.080 l/min x 60 min = 64.800 l oder rund 65 m

3

Aber Achtung! Dies stellt nur einen theoretischen

Wert dar und würde bei der Planung einesVorratsbe-

hälters für die Sprinkleranlage einen zu geringen

Wert liefern. In hydraulischen Systemen kann man

aufgrund der Rohrleitungslängen, -dimensionen,

-formstücke und der darin auftretenden Druckver-

luste nicht von einer gleichmäßigen Ausflussrate aus

allen Sprinklerköpfen ausgehen. Die in der Richtli-

Betriebsdauer