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8.2.3
Wasserlöschanlagen
Beispiel
Zum Beispiel ist laut Regelwerk in einem Hochhaus
eine mittlere Brandgefahr der Gruppe 3 zu erwarten
(OH3). Die Wirkfläche für diese Brandgefahr beträgt
216 m
2
. Die Wasserbeaufschlagung beträgt 5 l/(min
x
m
2)
. Daher beträgt die Wasserleistung theoretisch:
216 m
2
x 5 l/(min x m²) = 1.080 l/min
Ein weiterer wesentlicher Parameter bei der Ausle-
gung ist die Betriebsdauer der Anlage, d.h. jene Zeit,
in der die Wasserversorgung in der Lage ist, die spe-
zifische Wasserleistung zu liefern. In Abhängigkeit
der Brandgefahr weisen Sprinkleranlagen Mindest-
betriebszeiten von 30, 60 oder 90 Minuten auf.
Multipliziert man die Wasserleistung mit der Be-
triebsdauer, erhält man den theoretischen Wert für
die Bevorratung des Löschwassers.
Beispiel
Im Beispiel wäre das für die mittlere Brandgefahr eine
Betriebsdauer von 60 Minuten. Somit:
1.080 l/min x 60 min = 64.800 l oder rund 65 m
3
Aber Achtung! Dies stellt nur einen theoretischen
Wert dar und würde bei der Planung einesVorratsbe-
hälters für die Sprinkleranlage einen zu geringen
Wert liefern. In hydraulischen Systemen kann man
aufgrund der Rohrleitungslängen, -dimensionen,
-formstücke und der darin auftretenden Druckver-
luste nicht von einer gleichmäßigen Ausflussrate aus
allen Sprinklerköpfen ausgehen. Die in der Richtli-
Betriebsdauer