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8.2.2
Löschmittel in Löschanlagen
Maßnahmen bei bestehenden tragbaren Feuerlösch-
geräten mit CO
2
• Über eine Berechnung kann geprüft werden, ob
in Abhängigkeit von Raumvolumen und Füllge-
wicht des vorhandenen CO
2
-Löschers die Kon-
zentration von CO
2
in der Raumluft bei vollständi-
ger Entleerung des Löschers die zulässigen
5 Vol-% nicht übersteigt.
• Bei Überschreiten der zulässigen CO
2
-Konzentra-
tion ist der Löscher entweder aus dem Raum zu
entfernen oder ein Löscher mit alternativem
Löschmittel vorzusehen.
Die Befestigung neben der Zugangstüre und der
Löschvorgang von außen bei offen gehaltener Zu-
gangstüre, ohne den Raum zu betreten, ist möglich.
Nach dem Löscheinsatz ist die Türe zu schließen
und geschlossen zu halten, um die Löschkonzentra-
tion aufrechtzuerhalten.Ein Betreten des Raumes ist
erst nach ausreichenden Lüftungsmaßnahmen und
Freigabe (z.B. durch den Einsatzleiter) möglich.
8.2.2.4 Inertgase
Speziell bei Raumschutzanlagen und zur Vermei-
dung einer Personengefährdung werden alternative
Inertgase zu CO
2
, wie z.B. Stickstoff, Argon oder
Mischgase wie Inergen
®
oder Argonite
®
, eingesetzt.
Die Löschwirkung ist auch hier das Ersticken,jedoch
ist die Personengefährdung wesentlich geringer als
bei CO
2
.