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Seite 9

8.2.2

Löschmittel in Löschanlagen

Maßnahmen bei bestehenden tragbaren Feuerlösch-

geräten mit CO

2

• Über eine Berechnung kann geprüft werden, ob

in Abhängigkeit von Raumvolumen und Füllge-

wicht des vorhandenen CO

2

-Löschers die Kon-

zentration von CO

2

in der Raumluft bei vollständi-

ger Entleerung des Löschers die zulässigen

5 Vol-% nicht übersteigt.

• Bei Überschreiten der zulässigen CO

2

-Konzentra-

tion ist der Löscher entweder aus dem Raum zu

entfernen oder ein Löscher mit alternativem

Löschmittel vorzusehen.

Die Befestigung neben der Zugangstüre und der

Löschvorgang von außen bei offen gehaltener Zu-

gangstüre, ohne den Raum zu betreten, ist möglich.

Nach dem Löscheinsatz ist die Türe zu schließen

und geschlossen zu halten, um die Löschkonzentra-

tion aufrechtzuerhalten.Ein Betreten des Raumes ist

erst nach ausreichenden Lüftungsmaßnahmen und

Freigabe (z.B. durch den Einsatzleiter) möglich.

8.2.2.4 Inertgase

Speziell bei Raumschutzanlagen und zur Vermei-

dung einer Personengefährdung werden alternative

Inertgase zu CO

2

, wie z.B. Stickstoff, Argon oder

Mischgase wie Inergen

®

oder Argonite

®

, eingesetzt.

Die Löschwirkung ist auch hier das Ersticken,jedoch

ist die Personengefährdung wesentlich geringer als

bei CO

2

.