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8.2.2
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Löschmittel in Löschanlagen
den bei einem Feuerlöscher mit 5 kg CO
2
– Her-
stellerangabe) ist davon auszugehen, dass in
Räumen mit geringem Raumvolumen eine natür-
liche Lüftung und auch mechanische Lüftung
nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
• Für die Beurteilung ist immer von einem völligen
Entleeren des Feuerlöschers auszugehen.
• Die Konzentration von CO
2
in der Raumluft darf
5 Vol.-% nicht übersteigen. Andernfalls treten
Gesundheitsbeschwerden auf.
• Nach dem Löscheinsatz darf der Raum erst wie-
der nach Freigabe (Unterschreitung der MAK-
Werte für CO
2
) betreten werden.
Tabelle 8.2.2.3-1 gibt Auskunft über die Zulässigkeit
von CO
2
-Löschern in Abhängigkeit von der Raum-
größe.
Raumvolumen
[m³]
5 %-Grenze für
CO
2
-Volumen
[m³]
Höchstzulässi-
ge CO
2
-Lösch-
mittelmenge
[kg]
5
0,25
0,5
10
0,5
1
20
1
2
40
2
4
50
2,5
5
Tabelle 8.2.2.3-1: Raumvolumina und zulässige Löschmittel-
menge CO
2
(Füllgewicht in kg)
Unzureichende
Lüftung
Konzentration
von CO
2