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Entrauchungsanlagen
In Sonderfällen, wenn die gemäß TRVB 125 S be-
rechnete minimale Rauchschicht unter dem Sturz
oder der Rauchschürze angesetzt wird, kann man
davon ausgehen, dass die Berechnung gemäß TRVB
125 S auch für die Überströmung des Rauches in die
Mall und Abführung des Rauches in der Mall geeig-
net ist. Hierbei wird das durch den Sturz oder die
Rauchschürze gebildete Rauchreservoir wie eine
„Decke“ betrachtet.
Abströmungen aus dem Geschäft in die Mall müs-
sen gemäß anderen Berechnungsverfahren wie z.B.
die BR 368 (BRE Report, Design methodologies for
smoke and heat exhaust ventilation) behandelt wer-
den oder es werden Brandsimulationen durchge-
führt. Bei großen Aufstiegshöhen des Rauches inner-
halb der Mall, in der Regel bei mehr als 3 m,werden
die abzuführenden Rauchgasmengen so groß, dass
diese Lösung unwirtschaftlich ist und die einge-
schossige Rauchabschnittsbildung herangezogen
werden sollte.
Ein Sonderfall bei der RWA stellt der Luftraum des
Atriums dar. Einerseits ist hier nicht mehr sicherge-
stellt, dass durch den Sprinkler die Brandfläche tat-
sächlich auf einen Bemessungsbrand von 10 m² be-
schränkt wird, andererseits ergeben sich bei der Be-
rechnung gemäß TRVB 125 S sehr große abzusau-
gende Volumenströmen der Rauchgase bzw. sehr
große Rauchabzugsflächen. Bei einer Verkaufsstätte
mit Sprinkleranlage, einer Brandfläche von 10 m²
sowie einer Rauchaufstiegshöhe von z.B. 8 m erge-
ben sich Volumenströme von ca. 250.000 m³/h. Der
häufig vorgefundene Weg, dass im Brandschutzkon-
zept festgelegt wird, dass die Mall brandlastfrei zu
halten ist, ist eine legitime Vorgangsweise. Diese Ein-
Abströmungen aus
dem Geschäft
Atrium