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7.9.3

Seite 4

Entrauchungsanlagen

beim Brandbekämpfungskonzept gemäß TRVB 112

S „Druckbelüftungsanlagen“ festgelegt worden. Der

Brandschutzplaner muss sich jedoch bewusst sein,

dass eine Strömungsgeschwindigkeit von 2 m/s

durch Öffnungen im Allgemeinen für eine Rauch-

rückhaltung bei gesprinklerten Nutzungen geeignet

ist. Je nach Geometrie der Öffnung, insbesondere

des Verhältnisses der Höhe des Sturzes der Öffnung

zur Raumhöhe, ist eine Strömungsgeschwindigkeit

von 2 m/s zur Rauchrückhaltung bis zu einer Tempe-

raturdifferenz zwischen Brandraum und geschütz-

tem Bereich von ca. 160 °C geeignet. Bei gesprinkler-

ten Nutzungen ist davon auszugehen, dass keine

höheren Temperaturdifferenzen auftreten. Bei nicht

gesprinklerten Nutzungen obliegt es nach Ansicht

des Autors dem Brandschutzingenieur, die notwen-

dige Strömungsgeschwindigkeit zur Rauchrückhal-

tung zu berechnen und festzulegen.

Bei großen Verkaufsstätten sind häufig Fluchtgänge

von der Mall bis ins Freie in der Ausführung eines

gesicherten Fluchtbereichs erforderlich. Diese

Fluchtgänge bilden

eigene Brandabschnitte

und

können entweder mit Brandrauchverdünnungsanla-

gen mit 30-fachem stündlichen Luftwechsel gemäß

ÖNORM H 6029 oder mit Druckbelüftungsanlage für

das Räumungsalarmkonzept ausgestattet werden

(siehe hierzu Abbildung 7.9.3-4).Welche Anlage zur

Ausführung kommt, hängt im Wesentlichen vom

Raumvolumen und der Anzahl der Zugangstüren ab,

die wiederum die erforderlichen Luftvolumenströ-

me ergeben.

Die nachfolgenden Abbildungen stellen Varianten

der o.a. Entrauchungsanlagen bildlich dar.

Nicht gesprinklerte

Nutzungen

Fluchtgänge