

12/17
7.9.3
Seite 4
Entrauchungsanlagen
beim Brandbekämpfungskonzept gemäß TRVB 112
S „Druckbelüftungsanlagen“ festgelegt worden. Der
Brandschutzplaner muss sich jedoch bewusst sein,
dass eine Strömungsgeschwindigkeit von 2 m/s
durch Öffnungen im Allgemeinen für eine Rauch-
rückhaltung bei gesprinklerten Nutzungen geeignet
ist. Je nach Geometrie der Öffnung, insbesondere
des Verhältnisses der Höhe des Sturzes der Öffnung
zur Raumhöhe, ist eine Strömungsgeschwindigkeit
von 2 m/s zur Rauchrückhaltung bis zu einer Tempe-
raturdifferenz zwischen Brandraum und geschütz-
tem Bereich von ca. 160 °C geeignet. Bei gesprinkler-
ten Nutzungen ist davon auszugehen, dass keine
höheren Temperaturdifferenzen auftreten. Bei nicht
gesprinklerten Nutzungen obliegt es nach Ansicht
des Autors dem Brandschutzingenieur, die notwen-
dige Strömungsgeschwindigkeit zur Rauchrückhal-
tung zu berechnen und festzulegen.
Bei großen Verkaufsstätten sind häufig Fluchtgänge
von der Mall bis ins Freie in der Ausführung eines
gesicherten Fluchtbereichs erforderlich. Diese
Fluchtgänge bilden
eigene Brandabschnitte
und
können entweder mit Brandrauchverdünnungsanla-
gen mit 30-fachem stündlichen Luftwechsel gemäß
ÖNORM H 6029 oder mit Druckbelüftungsanlage für
das Räumungsalarmkonzept ausgestattet werden
(siehe hierzu Abbildung 7.9.3-4).Welche Anlage zur
Ausführung kommt, hängt im Wesentlichen vom
Raumvolumen und der Anzahl der Zugangstüren ab,
die wiederum die erforderlichen Luftvolumenströ-
me ergeben.
Die nachfolgenden Abbildungen stellen Varianten
der o.a. Entrauchungsanlagen bildlich dar.
Nicht gesprinklerte
Nutzungen
Fluchtgänge