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7.9.1
KleineVerkaufsstätten
gemäß OIB-Richtlinie 2
geben sich aus der nachfolgenden Tabelle 4 der
OIB-Richtlinie 2.
Die
Ausführung der notwendigen Brandschutz-
einrichtungen
wie Brandmeldeanlage und auto-
matische Löschanlage gehen eindeutig aus der Ta-
belle hervor. Die Art der Entrauchungsanlage ist
nicht eindeutig, daher treten oft Missverständnisse
auf, obwohl die TRVB 125 S die Arten der Ent-
rauchungsanlagen sehr eindeutig definiert. Daher
wird auf die Arten der Entrauchungsanlagen näher
Entrauchung
Tabelle 7.9.1-1:Tabelle 4 der OIB-Richtlinie 2: Anforderungen an Brandabschnitte vonVerkaufsflä-
chen