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Verkaufsstätten
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Verkaufsstätten
Große Verkaufsstätten, in der Regel Einkaufszentren,
stellen bei der Brandschutzplanung eine große He-
rausforderung dar. Insbesondere die Entwicklung
von zweckmäßigen Entrauchungskonzepten und
die Berechnungen für Rauch- und Wärmeabzugsan-
lagen (RWA) erfordern vertiefte Kenntnisse auf dem
Fachgebiet der Entrauchung und stellen hohe Anfor-
derungen an den Brandschutzplaner.
Verkaufsstätten mit Brandabschnittsflächen bis 3000
m² sowie maximal drei in offener Verbindung ste-
henden Geschoßen (in weiterer Folge als kleine
Verkaufsstätten bezeichnet) sind in der OIB-Richtli-
nie 2 geregelt. Bei Verkaufsstätten, die diese Größe
oder diese Anzahl an in offener Verbindung stehen-
der Geschoße überschreiten (in weiterer Folge als
große Verkaufsstätten
bezeichnet), ist gemäß
OIB-Richtlinie 2 ein
Brandschutzkonzept
erforder-
lich. Als Planungsrichtlinie kann hierzu die TRVB
138 N „Verkaufsstätten, Baulicher Brandschutz“ her-
angezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass es
sich bei der TRVB um eine Planungsgrundlage han-
delt, bei deren Einhaltung davon ausgegangen wird,
dass ein allgemein akzeptiertes Risiko eingehalten
wird (Zitat TRVB 138 N, Pkt. 3.3: „Eine Beschreibung
der aufgrund dieser TRVB getroffenen Maßnahmen
stellt ein solches Brandschutzkonzept dar.“).Es kann
jedoch nicht die Anforderung gestellt werden, dass
die TRVB 138 N eingehalten werden muss, da auch
alternative Konzepte hierzu das gleiche Schutzni-
veau aufweisen können. Die OIB-Richtlinie 2 trifft
nur die Aussage, dass für Verkaufsstätten mit einer
Verkaufsfläche von mehr als 3000 m² und mit mehr
als drei in offener Verbindung stehenden Gescho-
Kleine Verkaufs-
stätten: bis 3000 m²
Große Verkaufs-
stätten: mehr als
3000 m²