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7.9

Verkaufsstätten

7.9

Verkaufsstätten

Große Verkaufsstätten, in der Regel Einkaufszentren,

stellen bei der Brandschutzplanung eine große He-

rausforderung dar. Insbesondere die Entwicklung

von zweckmäßigen Entrauchungskonzepten und

die Berechnungen für Rauch- und Wärmeabzugsan-

lagen (RWA) erfordern vertiefte Kenntnisse auf dem

Fachgebiet der Entrauchung und stellen hohe Anfor-

derungen an den Brandschutzplaner.

Verkaufsstätten mit Brandabschnittsflächen bis 3000

m² sowie maximal drei in offener Verbindung ste-

henden Geschoßen (in weiterer Folge als kleine

Verkaufsstätten bezeichnet) sind in der OIB-Richtli-

nie 2 geregelt. Bei Verkaufsstätten, die diese Größe

oder diese Anzahl an in offener Verbindung stehen-

der Geschoße überschreiten (in weiterer Folge als

große Verkaufsstätten

bezeichnet), ist gemäß

OIB-Richtlinie 2 ein

Brandschutzkonzept

erforder-

lich. Als Planungsrichtlinie kann hierzu die TRVB

138 N „Verkaufsstätten, Baulicher Brandschutz“ her-

angezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass es

sich bei der TRVB um eine Planungsgrundlage han-

delt, bei deren Einhaltung davon ausgegangen wird,

dass ein allgemein akzeptiertes Risiko eingehalten

wird (Zitat TRVB 138 N, Pkt. 3.3: „Eine Beschreibung

der aufgrund dieser TRVB getroffenen Maßnahmen

stellt ein solches Brandschutzkonzept dar.“).Es kann

jedoch nicht die Anforderung gestellt werden, dass

die TRVB 138 N eingehalten werden muss, da auch

alternative Konzepte hierzu das gleiche Schutzni-

veau aufweisen können. Die OIB-Richtlinie 2 trifft

nur die Aussage, dass für Verkaufsstätten mit einer

Verkaufsfläche von mehr als 3000 m² und mit mehr

als drei in offener Verbindung stehenden Gescho-

Kleine Verkaufs-

stätten: bis 3000 m²

Große Verkaufs-

stätten: mehr als

3000 m²