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Photovoltaikanlagen
zusätzliche Vorteile für die Wartung, Reinigung und
Reparatur.
PV-Anlagen dürfen Rauch- und Wärmeabzugsanla-
gen nicht beeinträchtigen. Der Arbeitsraum für die
Wartung der RWA ist zu berücksichtigen.
Um die Schutzfunktion aufrecht zu erhalten,müssen
die verwendeten Baustoffe nachweislich für die Au-
ßenanwendung geeignet und dementsprechend
UV- und witterungsbeständig sein. Bei der Verwen-
dung von Brandschutzbeschichtungen oder Brand-
schutzumhüllungen ist die Genehmigung der örtli-
chen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
7.8.4.2 Dachintegrierte Anlagen
PV-Module als Bestandteil der Gebäudehülle, z.B. im
Dach oder in der Fassade, die auch die Schutzfunk-
tionen des Dachs bzw. der Fassade (Regenschutz)
übernehmen,müssen mindestens als normal brenn-
barer Baustoff gemäß ÖNORM B 3800-1 klassifiziert
sein.
Zur Vermeidung eines Feuerüberschlags von einem
Geschoß zum anderen sollen PV-Module einer Fas-
sadenanlage bei Industrieanlagen aus nicht brenn-
baren Baustoffen (A), ansonsten aus schwer brenn-
baren Baustoffen (B1) bestehen.
Bei Gebäuden, die voneinander durch Brandwände
getrennt sind,ist darauf zu achten,dass die PV-Modu-
le im Fassadenbereich einen ausreichenden Ab-
stand zur Brandwand besitzen (1,25 m).Weiters sind
besondere brandschutztechnische Anforderungen
für hinterlüftete Fassaden zu beachten.
Rauch- und Wärme-
abzugsanlagen
Baustoffe
Hinterlüftete Fassaden