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Photovoltaikanlagen

zusätzliche Vorteile für die Wartung, Reinigung und

Reparatur.

PV-Anlagen dürfen Rauch- und Wärmeabzugsanla-

gen nicht beeinträchtigen. Der Arbeitsraum für die

Wartung der RWA ist zu berücksichtigen.

Um die Schutzfunktion aufrecht zu erhalten,müssen

die verwendeten Baustoffe nachweislich für die Au-

ßenanwendung geeignet und dementsprechend

UV- und witterungsbeständig sein. Bei der Verwen-

dung von Brandschutzbeschichtungen oder Brand-

schutzumhüllungen ist die Genehmigung der örtli-

chen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.

7.8.4.2 Dachintegrierte Anlagen

PV-Module als Bestandteil der Gebäudehülle, z.B. im

Dach oder in der Fassade, die auch die Schutzfunk-

tionen des Dachs bzw. der Fassade (Regenschutz)

übernehmen,müssen mindestens als normal brenn-

barer Baustoff gemäß ÖNORM B 3800-1 klassifiziert

sein.

Zur Vermeidung eines Feuerüberschlags von einem

Geschoß zum anderen sollen PV-Module einer Fas-

sadenanlage bei Industrieanlagen aus nicht brenn-

baren Baustoffen (A), ansonsten aus schwer brenn-

baren Baustoffen (B1) bestehen.

Bei Gebäuden, die voneinander durch Brandwände

getrennt sind,ist darauf zu achten,dass die PV-Modu-

le im Fassadenbereich einen ausreichenden Ab-

stand zur Brandwand besitzen (1,25 m).Weiters sind

besondere brandschutztechnische Anforderungen

für hinterlüftete Fassaden zu beachten.

Rauch- und Wärme-

abzugsanlagen

Baustoffe

Hinterlüftete Fassaden