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7.8

Photovoltaikanlagen

• Verwendung ungeeigneter Strangsicherungen

Diese Auflistung vorkommender und vermeidbarer

Fehler möge helfen, eine brandsichere PV-Anlage zu

planen und zu installieren!

7.8.4.1 Aufdachanlagen

Um eine Brandweiterleitung zu verhindern, dürfen

PV-Module und ungeschützte Leitungen nicht über

eine Brandwand hinweggeführt werden. Lässt sich

die Verlegung von Leitungen über oder durch eine

Brandwand im Ausnahmefall nicht vermeiden, sind

die Leitungen geschützt zu verlegen, z. B.mittels Lei-

tungsschott oder Brandschutzumhüllungen, wobei

Leitungsschotts der Vorzug zu geben ist.

Brandwände müssen mindestens 30 cm über die

Oberkante des PV-Generators ragen. Zu den Brand-

wänden wird ein Abstand von 1,25 m zur Gebäu-

deabschlusswand und zur Brandwand empfohlen.

Ragen die PV-Module über die Überdachführung

der Brandwand hinaus, muss ein Abstand von 2,5 m

zu Brandwänden eingehalten werden.

Modulflächen sollten durch modulfreie Streifen auf-

geteilt werden,sodass eine wirksame Brandbekämp-

fung möglich ist. Damit ist im Brandfall das wirksa-

me Löschen eines Feuers bei einzelnen PV-Modulen

innerhalb dieser Fläche, das Öffnen des Dachs an

diesen Stellen durch die Feuerwehr und damit ein

kombinierter Innen- und Außenangriff zum Löschen

eines Feuers und somit eine Begrenzung des Scha-

denausmaßes möglich. Weitere Unterbrechungen

einer zusammenhängenden Modulfläche bringen

Verlegung von

Leitungen

Modulflächen