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Photovoltaikanlagen
• Verwendung ungeeigneter Strangsicherungen
Diese Auflistung vorkommender und vermeidbarer
Fehler möge helfen, eine brandsichere PV-Anlage zu
planen und zu installieren!
7.8.4.1 Aufdachanlagen
Um eine Brandweiterleitung zu verhindern, dürfen
PV-Module und ungeschützte Leitungen nicht über
eine Brandwand hinweggeführt werden. Lässt sich
die Verlegung von Leitungen über oder durch eine
Brandwand im Ausnahmefall nicht vermeiden, sind
die Leitungen geschützt zu verlegen, z. B.mittels Lei-
tungsschott oder Brandschutzumhüllungen, wobei
Leitungsschotts der Vorzug zu geben ist.
Brandwände müssen mindestens 30 cm über die
Oberkante des PV-Generators ragen. Zu den Brand-
wänden wird ein Abstand von 1,25 m zur Gebäu-
deabschlusswand und zur Brandwand empfohlen.
Ragen die PV-Module über die Überdachführung
der Brandwand hinaus, muss ein Abstand von 2,5 m
zu Brandwänden eingehalten werden.
Modulflächen sollten durch modulfreie Streifen auf-
geteilt werden,sodass eine wirksame Brandbekämp-
fung möglich ist. Damit ist im Brandfall das wirksa-
me Löschen eines Feuers bei einzelnen PV-Modulen
innerhalb dieser Fläche, das Öffnen des Dachs an
diesen Stellen durch die Feuerwehr und damit ein
kombinierter Innen- und Außenangriff zum Löschen
eines Feuers und somit eine Begrenzung des Scha-
denausmaßes möglich. Weitere Unterbrechungen
einer zusammenhängenden Modulfläche bringen
Verlegung von
Leitungen
Modulflächen