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7.8
Photovoltaikanlagen
Nach neuesten Erkenntnissen erhöht eine Photovol-
taikanlage nicht die Gefahr eines Blitzeinschlages in
das Gebäude.
Bei der Planung einer PV-Anlage müssen die Fang-
einrichtungen mit der PV-Anlage aufeinander abge-
stimmt werden,was in der Regel dadurch gewährlei-
stet wird, dass die
PV-Module vollständig im
Schutzbereich der Fangeinrichtung
liegen. Ein
ausreichender Trennungsabstand ist einzuhalten.
Befindet sich die PV-Anlage außerhalb des Schutz-
bereichs oder kann der Trennungsabstand nicht
eingehalten werden, müssen blitzstromtragfähige
Verbindungen zwischen äußerem Blitzschutz und
PV-Modul-Gestell hergestellt werden. Am Gebäude-
eintritt ist ein Blitzschutzpotenzialausgleich vorzuse-
hen.
7.8.4.5 Instandhaltung
Die fachtechnisch korrekte Wartung, Kontrolle und
Instandsetzung erfolgt durch eine ausgebildete
Fachkraft. Der Betreiber der PV-Anlage kann durch
regelmäßige und ereignisabhängige Sichtkontrollen
sowie durch Sauberhalten von Wechselrichteranla-
gen dazu beitragen,dass die PV-Anlage keinen Scha-
den nimmt.
Durch regelmäßige Sichtkontrollen können offen-
sichtliche Beschädigungen, wie Isolationsschäden
bei Kabeln, Gehäuseschäden bei Verteilungen und
Wechselrichtergehäusen, PV-Generatoren usw., früh-
zeitig erkannt und Brandgefahren vermieden wer-
den.
Fangeinrichtungen
Regelmäßige
Sichtkontrollen