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Seite 15

7.8

Photovoltaikanlagen

Nach neuesten Erkenntnissen erhöht eine Photovol-

taikanlage nicht die Gefahr eines Blitzeinschlages in

das Gebäude.

Bei der Planung einer PV-Anlage müssen die Fang-

einrichtungen mit der PV-Anlage aufeinander abge-

stimmt werden,was in der Regel dadurch gewährlei-

stet wird, dass die

PV-Module vollständig im

Schutzbereich der Fangeinrichtung

liegen. Ein

ausreichender Trennungsabstand ist einzuhalten.

Befindet sich die PV-Anlage außerhalb des Schutz-

bereichs oder kann der Trennungsabstand nicht

eingehalten werden, müssen blitzstromtragfähige

Verbindungen zwischen äußerem Blitzschutz und

PV-Modul-Gestell hergestellt werden. Am Gebäude-

eintritt ist ein Blitzschutzpotenzialausgleich vorzuse-

hen.

7.8.4.5 Instandhaltung

Die fachtechnisch korrekte Wartung, Kontrolle und

Instandsetzung erfolgt durch eine ausgebildete

Fachkraft. Der Betreiber der PV-Anlage kann durch

regelmäßige und ereignisabhängige Sichtkontrollen

sowie durch Sauberhalten von Wechselrichteranla-

gen dazu beitragen,dass die PV-Anlage keinen Scha-

den nimmt.

Durch regelmäßige Sichtkontrollen können offen-

sichtliche Beschädigungen, wie Isolationsschäden

bei Kabeln, Gehäuseschäden bei Verteilungen und

Wechselrichtergehäusen, PV-Generatoren usw., früh-

zeitig erkannt und Brandgefahren vermieden wer-

den.

Fangeinrichtungen

Regelmäßige

Sichtkontrollen