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Seite 7

7.5.3

Beherbergungsstätten –

Baulicher Brandschutz

Der zweite Fluchtweg kann durch ein fest verlegtes

Rettungswegesystem an der Gebäudeaußenwand

ersetzt werden, wenn jedes Gästezimmer erreichbar

ist und geeignete Gebäudeöffnungen vorhanden

sind und ein sicherer Ort des angrenzenden Gelän-

des im Freien erreichbar ist.

Das Ersetzen des zweiten Fluchtweges durch einen

Rettungsweg mit Geräten der Feuerwehr ist nur un-

ter speziellen Voraussetzungen möglich:

· max. 100 Gästebetten mit max. 30 Betten/Etage,

· automatische Brandmeldeanlage mit automati-

scher Alarmweiterleitung zur Feuerwehr

Die bauliche Ausgestaltung der Fluchtwege über

Treppenhäuser ist je nach Anwendungsfall (einziger

Fluchtweg oder mehrere Fluchtwege) und abhängig

von der Gebäudeklasse in den Tabellen 2a und 2b

und 3 der OIB-Richtlinie 2 dargestellt.

1

7.5.3.4 Oberflächen

Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant,

Bar) müssen C

fl

-s2 entsprechen, wobei Holz und

Holzwerkstoffe in D

fl

zulässig sind.

Wand- und Deckenbeläge müssen C-s2, d0 entspre-

chen, wobei Holz und Holzwerkstoffe in D zulässig

sind.

1

Zu Flucht- und Rettungswegen vgl. Kapitel 6.4.

Treppenhäuser

Bodenbeläge

Wand- und

Deckenbeläge