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7.5.3
Beherbergungsstätten –
Baulicher Brandschutz
Der zweite Fluchtweg kann durch ein fest verlegtes
Rettungswegesystem an der Gebäudeaußenwand
ersetzt werden, wenn jedes Gästezimmer erreichbar
ist und geeignete Gebäudeöffnungen vorhanden
sind und ein sicherer Ort des angrenzenden Gelän-
des im Freien erreichbar ist.
Das Ersetzen des zweiten Fluchtweges durch einen
Rettungsweg mit Geräten der Feuerwehr ist nur un-
ter speziellen Voraussetzungen möglich:
· max. 100 Gästebetten mit max. 30 Betten/Etage,
· automatische Brandmeldeanlage mit automati-
scher Alarmweiterleitung zur Feuerwehr
Die bauliche Ausgestaltung der Fluchtwege über
Treppenhäuser ist je nach Anwendungsfall (einziger
Fluchtweg oder mehrere Fluchtwege) und abhängig
von der Gebäudeklasse in den Tabellen 2a und 2b
und 3 der OIB-Richtlinie 2 dargestellt.
1
7.5.3.4 Oberflächen
Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant,
Bar) müssen C
fl
-s2 entsprechen, wobei Holz und
Holzwerkstoffe in D
fl
zulässig sind.
Wand- und Deckenbeläge müssen C-s2, d0 entspre-
chen, wobei Holz und Holzwerkstoffe in D zulässig
sind.
1
Zu Flucht- und Rettungswegen vgl. Kapitel 6.4.
Treppenhäuser
Bodenbeläge
Wand- und
Deckenbeläge