Table of Contents Table of Contents
Previous Page  840 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 840 / 1325 Next Page
Page Background

09/15

Seite 1

7.5.3

Beherbergungsstätten –

Baulicher Brandschutz

7.5.3 Baulicher Brandschutz

7.5.3.1 Tragfähigkeit im Brandfall

Die Anforderungen an die Tragkonstruktion bezüg-

lich Feuerwiderstand sind in der Tabelle 1a der OIB-

Richtlinie 2 geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass

Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 mit Ausnahme

von Gebäuden mit einem oberirdischen Geschoß

als Gebäude der Gebäudeklasse 3 einzustufen sind.