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09/15

7.5.1

Seite 2

Beherbergungsstätten –

Grundlagen

desländern mit Ausnahme von Salzburg in die Bau-

ordnung übernommen. Die Bauordnungen und

Bautechnikerverordnungen sind jedenfalls zu be-

achten, da Unterschiede und zusätzliche Bestim-

mungen vorhanden sein können.

1

Die TRVB 143 N/1995 „Beherbergungsbetriebe –

Bauliche Maßnahmen“ wurde aufgehoben und ist

zurzeit in Überarbeitung.

2

Es wird daher im Folgen-

den nur auf die Vorgaben der OIB-Richtlinie Bezug

genommen.

1

Zu den OIB-Richtlinien vgl. Kapitel 2.2.

2

Zu den TRVBs vgl. Kapitel 2.3.