Table of Contents Table of Contents
Previous Page  836 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 836 / 1325 Next Page
Page Background

09/15

Seite 1

7.5.1

Beherbergungsstätten –

Grundlagen

7.5

Beherbergungsstätten

7.5.1 Grundlagen

Beherbergungsstätten unterscheiden sich im We-

sentlichen von Wohn- und Büronutzung durch fol-

gende Eigenschaften:

Personenanzahl:

Es ist mit einer höheren Perso-

nenanzahl als in Wohngebäuden zu rechnen. Zu-

sätzlich ergeben sich durch den Betrieb (z.B.

Check-in/out oder Essenszeiten) bereichsweise

kurzfristig erhöhte Personenaufkommen.

Ortsunkundige Personen:

Hotelgäste sind

hauptsächlich ortsunkundige Personen, welche

auch in der Beherbergungsstätte übernachten.

Spezielle Nutzungen:

In Beherbergungsstätten

gibt es unterschiedliche Nutzungen (Restaurant,

Shops,Wellness, Sauna etc.).

In Österreich enthalten folgende Regelwerke Vorga-

ben für bauliche und anlagentechnische Brand-

schutzmaßnahmen in Beherbergungsstätten:

• OIB-Richtlinie 2 (Stand Oktober 2015): Die Fas-

sung 2015 wurde im Frühjahr 2015 veröffentlicht

und kann bereits in Wien per Erlass angewendet

werden.

• Arbeitsstättenverordnung (AStV) und Arbeitneh-

merInnenschutzgesetz (ASchG)

Die OIB-Richtlinien wurden in allen Bundesländern

als Stand der Technik anerkannt und von allen Bun-

Besonderheit

Beherbergungsstätte

Regelwerke