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7.5.1
Beherbergungsstätten –
Grundlagen
7.5
Beherbergungsstätten
7.5.1 Grundlagen
Beherbergungsstätten unterscheiden sich im We-
sentlichen von Wohn- und Büronutzung durch fol-
gende Eigenschaften:
•
Personenanzahl:
Es ist mit einer höheren Perso-
nenanzahl als in Wohngebäuden zu rechnen. Zu-
sätzlich ergeben sich durch den Betrieb (z.B.
Check-in/out oder Essenszeiten) bereichsweise
kurzfristig erhöhte Personenaufkommen.
•
Ortsunkundige Personen:
Hotelgäste sind
hauptsächlich ortsunkundige Personen, welche
auch in der Beherbergungsstätte übernachten.
•
Spezielle Nutzungen:
In Beherbergungsstätten
gibt es unterschiedliche Nutzungen (Restaurant,
Shops,Wellness, Sauna etc.).
In Österreich enthalten folgende Regelwerke Vorga-
ben für bauliche und anlagentechnische Brand-
schutzmaßnahmen in Beherbergungsstätten:
• OIB-Richtlinie 2 (Stand Oktober 2015): Die Fas-
sung 2015 wurde im Frühjahr 2015 veröffentlicht
und kann bereits in Wien per Erlass angewendet
werden.
• Arbeitsstättenverordnung (AStV) und Arbeitneh-
merInnenschutzgesetz (ASchG)
Die OIB-Richtlinien wurden in allen Bundesländern
als Stand der Technik anerkannt und von allen Bun-
Besonderheit
Beherbergungsstätte
Regelwerke