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Baustellenkoordinator
schulstudium, eine HTL oder eine vergleichbare
Ausbildung auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus
erfolgreich abgeschlossen haben.Wenn der Bauherr
diese Voraussetzungen selbst erfüllt, so kann er die
Aufgaben auch selbst wahrnehmen.
Wird statt einer natürlichen Person eine juristische
Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersön-
lichkeit zum Koordinator bestellt, dann hat diese ei-
ne oder mehrere natürliche Personen zur Wahrneh-
mung der Koordinationsaufgaben zu benennen und
sämtliche Benannten müssen die vorgenannten
Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist, dass der Baustellenkoordinator schrift-
lich zu bestellen ist und der Baustellenkoordinator
seiner Bestellung nachweislich zugestimmt hat.
Koordinatorenvertrag
Die Haftung des Baustellenkoordinators basiert auf
zwei Grundlagen:
• Zum einen stimmt er zu, dass er als Baustellenko-
ordinator die gesetzlichen Verantwortlichkeiten
des Bauherrn (s.o.) übernimmt.
• Zum anderen wird über seine Bestellung ein Ver-
trag geschlossen (mit dem Bauherrn).Bei diesem
Vertrag handelt es sich um einen Vertrag mit
Schutzwirkungen zugunsten Dritter,
1
konkret zu-
gunsten der auf der Baustelle arbeitenden Arbeit-
nehmer.
1
RIS-Judikatur RS0015253.
Schriftliche
Bestellung
Haftung