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09/13

10.3.3

Seite 2

Baustellenkoordinator

schulstudium, eine HTL oder eine vergleichbare

Ausbildung auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus

erfolgreich abgeschlossen haben.Wenn der Bauherr

diese Voraussetzungen selbst erfüllt, so kann er die

Aufgaben auch selbst wahrnehmen.

Wird statt einer natürlichen Person eine juristische

Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersön-

lichkeit zum Koordinator bestellt, dann hat diese ei-

ne oder mehrere natürliche Personen zur Wahrneh-

mung der Koordinationsaufgaben zu benennen und

sämtliche Benannten müssen die vorgenannten

Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist, dass der Baustellenkoordinator schrift-

lich zu bestellen ist und der Baustellenkoordinator

seiner Bestellung nachweislich zugestimmt hat.

Koordinatorenvertrag

Die Haftung des Baustellenkoordinators basiert auf

zwei Grundlagen:

• Zum einen stimmt er zu, dass er als Baustellenko-

ordinator die gesetzlichen Verantwortlichkeiten

des Bauherrn (s.o.) übernimmt.

• Zum anderen wird über seine Bestellung ein Ver-

trag geschlossen (mit dem Bauherrn).Bei diesem

Vertrag handelt es sich um einen Vertrag mit

Schutzwirkungen zugunsten Dritter,

1

konkret zu-

gunsten der auf der Baustelle arbeitenden Arbeit-

nehmer.

1

RIS-Judikatur RS0015253.

Schriftliche

Bestellung

Haftung