

09/13
Seite 1
2.2.4
OIB-Richtlinien
im Brandschutz
2.2.4 OIB-Richtlinien im Brandschutz
Für den Bereich des Brandschutzes ist zunächst die
OIB-Richtlinie 2
maßgebend.
Diese Richtlinie gilt generell und umfasst folgende
Anforderungsbereiche:
• Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im
Brandfall
• Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des
Bauwerkes
• Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
• Flucht- und Rettungswege
• Brandbekämpfung
Dabei ist jedoch zu jedoch zu beachten, dass im
Abschnitt 7 „Besondere Bestimmungen“ für folgen-
de Nutzungen ergänzende und abweichende Anfor-
derungen enthalten sind:
• Land- und forstwirtschaftliche Wohn- und Wirt-
schaftsgebäude
• Schul- und Kindergartengebäude sowie andere
Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
• Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie an-
dere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
• Verkaufsstätten
Anforderungs-
bereiche
Besondere
Bestimmungen