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2.2.4

OIB-Richtlinien

im Brandschutz

2.2.4 OIB-Richtlinien im Brandschutz

Für den Bereich des Brandschutzes ist zunächst die

OIB-Richtlinie 2

maßgebend.

Diese Richtlinie gilt generell und umfasst folgende

Anforderungsbereiche:

• Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im

Brandfall

• Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des

Bauwerkes

• Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke

• Flucht- und Rettungswege

• Brandbekämpfung

Dabei ist jedoch zu jedoch zu beachten, dass im

Abschnitt 7 „Besondere Bestimmungen“ für folgen-

de Nutzungen ergänzende und abweichende Anfor-

derungen enthalten sind:

• Land- und forstwirtschaftliche Wohn- und Wirt-

schaftsgebäude

• Schul- und Kindergartengebäude sowie andere

Gebäude mit vergleichbarer Nutzung

• Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie an-

dere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung

• Verkaufsstätten

Anforderungs-

bereiche

Besondere

Bestimmungen