Table of Contents Table of Contents
Previous Page  120 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 120 / 1325 Next Page
Page Background

03/16

Seite 1

2.2.3

Die OIB-Richtlinien

2.2.3 Die OIB-Richtlinien

Sowohl die zielorientierten als auch die techni-

schen Anforderungen (Leistungsanforderungen und

vorgeschriebene Ausführungen) sind entsprechend

den Grundanforderungen an Bauwerke, wie sie die

EU-Bauproduktenverordnung vorgibt, gegliedert.

Entsprechend gibt es auch für jede dieser Grundan-

forderungen eine eigene OIB-Richtlinie (lediglich

für die Anforderung 7, „Nachhaltige Nutzung natürli-

cher Ressourcen“, gibt es keine eigene Richtlinie).

Im Bereich des Brandschutzes erwies es sich jedoch

als notwendig, Betriebsbauten, Garagen und Stell-

plätze in eigenen Sub-Richtlinien abzuhandeln. Seit

der Ausgabe 2011 gibt es zudem auch noch eine

Sub-Richtlinie für Hochhäuser.

Abbildung 2.2.3-1: OIB-Richtlinien und Sub-Richtlinien

Die erste Ausgabe der OIB-Richtlinien wurde von

der Generalversammlung des OIB im April 2007 be-

schlossen. Sie basierten auf den Beratungsergebnis-

sen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur

Sub-Richtlinien