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03/16

2.2.3

Seite 2

Die OIB-Richtlinien

Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung

bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderex-

pertengruppe.

Diese Länderexpertengruppe wurde im Einverneh-

men mit den Ländern in der Folge in einen Sachver-

ständigenbeirat des OIB umgewandelt, dessen Auf-

gabe es ist, Interpretationsfragen im Zusammenhang

mit den OIB-Richtlinien zu behandeln und die OIB-

Richtlinien regelmäßig zu revidieren. Dieser „Sach-

verständigenbeirat für bautechnische Richtlinien“

setzt sich aus sechs Untergruppen zusammen, für

jede „Grundanforderung“ (vgl.

Abbildung 2.2.2-1

)

gibt es eine solche Untergruppe.

2014 wurden die OIB-Richtlinien mit dem Ziel der

Vereinfachung und Schaffung von Planungsspielräu-

men überarbeitet und 2015 veröffentlicht. In wel-

chen Bundesländern die OIB-Richtlinien 2015 in

Kraft sind, zeigt Tabelle 2.2.3-1.

Sachverständigen-

beirat des OIB