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Die OIB-Richtlinien
Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung
bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderex-
pertengruppe.
Diese Länderexpertengruppe wurde im Einverneh-
men mit den Ländern in der Folge in einen Sachver-
ständigenbeirat des OIB umgewandelt, dessen Auf-
gabe es ist, Interpretationsfragen im Zusammenhang
mit den OIB-Richtlinien zu behandeln und die OIB-
Richtlinien regelmäßig zu revidieren. Dieser „Sach-
verständigenbeirat für bautechnische Richtlinien“
setzt sich aus sechs Untergruppen zusammen, für
jede „Grundanforderung“ (vgl.
Abbildung 2.2.2-1
)
gibt es eine solche Untergruppe.
2014 wurden die OIB-Richtlinien mit dem Ziel der
Vereinfachung und Schaffung von Planungsspielräu-
men überarbeitet und 2015 veröffentlicht. In wel-
chen Bundesländern die OIB-Richtlinien 2015 in
Kraft sind, zeigt Tabelle 2.2.3-1.
Sachverständigen-
beirat des OIB