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8.4.2
Zufahrt und Anleiterbarkeit
„Absperren“ lassen sich Feuerwehrzufahrten mit To-
ren, Schranken oder Pollern. Bei Sperrsystemen ist
darauf zu achten, dass diese für die Feuerwehr ver-
zögerungsfrei betätigbar sind. Dazu kommen – in
Absprache mit der Feuerwehr – Drei- oder Vier-
kantsperren, Schlösser mit Einbauzylindern oder
Vorhängeschlösser in Betracht.
Bei Pollern sollten klappbare (umlegbare) Systeme
gewählt werden, da sich herausgestellt hat, dass Pol-
ler in versenkten Steckhülsen durch Schwemmsand
im Lauf der Zeit quasi „einbetoniert“ werden.
Im Hinblick auf elektrisch betriebene Hubpoller gilt,
dass diese Systeme unabhängig von der öffentlichen
Stromversorgung von der Feuerwehr betätigbar sein
müssen und nach Feuerwehrbetätigung nicht zeitge-
steuert, sondern erst nach Freigabe durch die Feuer-
wehr wieder schließen dürfen.
Hinweis
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Flächen für
die Feuerwehr als „Pflicht“ bzw. „Recht“ gelebt und
immer wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.
Da es glücklicherweise selten brennt, die Flächen da-
her kaum benötigt werden, geraten sie oft „in Verges-
senheit“, sodass sie bepflanzt oder anderweitig ge-
nutzt oder verbaut werden. Auch wurde schon beob-
achtet, dass im Zug von thermischen Sanierungen
Durchfahrten durch das Aufbringen von Wärme-
dämmsystemen so weit „verengt“ wurden, dass Feu-
erwehrfahrzeuge nicht mehr passieren könnten.
Sperrsysteme
Poller