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03/16

8.4.4

Seite 2

Zugang und Sperrsysteme

tungsanschlüsse – nicht unzugänglich gemacht oder

außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Die Regelungen für die Anschaltebedingungen au-

tomatischer Brandmeldeanlagen an die Feuerwehr

regelt die TRVB 114 S 15.Die Ausgaben 2015 brachte

einige Änderungen bei den Instandhaltungspflich-

ten, den Kontrollen der Feuerwehr, dem Interventi-

onsdienst und bei der Führung des Feuerwehrord-

ners.

So ist bei Instandhaltungsarbeiten ein Instandhal-

tungsvertrag oder Wartungsvertrag samt rechtskräfti-

ger Erklärung notwendig, um erforderliche Arbeiten

umgehend zu beauftragen, abzuschließen und der

Feuerwehr zu übermitteln. Der Vertrag ist ein Jahr

gültig und im Ordner für die Feuerwehr abzulegen.

Bei diesem Ordner für die Feuerwehr kann seit 2015

auf Verlangen der Feuerwehr die Aufteilung in einen

roten und einen grünen erforderlich werden. Im

grünen Ordner wären dann das Kontrollbuch, die

Kopien des Instandhaltungsvertrags der BMA und

das Instandhaltungsprotokoll, der Abnahmebericht

und letzte Revisionsbericht der BMA,die Kopien der

Brandschutzpässe sowie die Bedienungsanleitung

aufzubewahren.

Kontrollen aus routinemäßigen Anlässen müssen

seit 2015 mindestens zwei Wochen vor der Kontrolle

mit dem Systemteilnehmer vereinbart werden.

Beim Interventionsdienst sind seit 2015 nur noch

zwei Personen erforderlich.