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Zugang und Sperrsysteme
tungsanschlüsse – nicht unzugänglich gemacht oder
außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Die Regelungen für die Anschaltebedingungen au-
tomatischer Brandmeldeanlagen an die Feuerwehr
regelt die TRVB 114 S 15.Die Ausgaben 2015 brachte
einige Änderungen bei den Instandhaltungspflich-
ten, den Kontrollen der Feuerwehr, dem Interventi-
onsdienst und bei der Führung des Feuerwehrord-
ners.
So ist bei Instandhaltungsarbeiten ein Instandhal-
tungsvertrag oder Wartungsvertrag samt rechtskräfti-
ger Erklärung notwendig, um erforderliche Arbeiten
umgehend zu beauftragen, abzuschließen und der
Feuerwehr zu übermitteln. Der Vertrag ist ein Jahr
gültig und im Ordner für die Feuerwehr abzulegen.
Bei diesem Ordner für die Feuerwehr kann seit 2015
auf Verlangen der Feuerwehr die Aufteilung in einen
roten und einen grünen erforderlich werden. Im
grünen Ordner wären dann das Kontrollbuch, die
Kopien des Instandhaltungsvertrags der BMA und
das Instandhaltungsprotokoll, der Abnahmebericht
und letzte Revisionsbericht der BMA,die Kopien der
Brandschutzpässe sowie die Bedienungsanleitung
aufzubewahren.
Kontrollen aus routinemäßigen Anlässen müssen
seit 2015 mindestens zwei Wochen vor der Kontrolle
mit dem Systemteilnehmer vereinbart werden.
Beim Interventionsdienst sind seit 2015 nur noch
zwei Personen erforderlich.