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Seite 1

8.4.6

Löschmittelversorgung

innerhalb von Bauwerken

und Anlagen

8.4.6 Löschmittelversorgung innerhalb von

Bauwerken und Anlagen

Sofern Löschwasser im Gebäudeinneren über meh-

rere Geschoße oder größere Wegstrecken zu fördern

sein wird, sind „ortsfeste Löschwasseranlagen nass

und trocken (Löschwasserleitungen, Wandhydran-

ten, Einspeise- und Entnahmestellen)“ zu errichten.

Die Notwendigkeit ist in den OIB-Richtlinien und in

den nutzungsbezogenen TRVB, die technischen

Maßgaben hierfür in der TRVB S 128/12 geregelt

1

.

Wesentlich sind aber – bei Anschluss an Ortswasser-

netze – auch wasserhygienische Gesichtspunkte, die

mit den örtlichen Wasserwerken zu klären sind.

Durch solche Anlagen können auch Teile der Ersten

und/oder Erweiterten Löschhilfe sichergestellt wer-

den, wenn die dazu erforderlichen Wandhydranten

entsprechend situiert werden.

Im industriellen Bereich können nutzungsbezogen

spezielle Löschwasser- bzw. Löschmittelleitungen

und/oder die Bevorratung von Sonderlöschmitteln

(z.B. Schaummittel) notwendig sein, die mit den

Ansprechstellen der Feuerwehr abzuklären sind.

2

1

Zu ortsfesten Löschwasseranlagen vgl. auch Kapitel 8.2.7.

2

Vgl. dazu auch Kapitel 7.2.

Ortsfeste

Löschwasseranlagen

Ortswassernetze