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8.4.6
Löschmittelversorgung
innerhalb von Bauwerken
und Anlagen
8.4.6 Löschmittelversorgung innerhalb von
Bauwerken und Anlagen
Sofern Löschwasser im Gebäudeinneren über meh-
rere Geschoße oder größere Wegstrecken zu fördern
sein wird, sind „ortsfeste Löschwasseranlagen nass
und trocken (Löschwasserleitungen, Wandhydran-
ten, Einspeise- und Entnahmestellen)“ zu errichten.
Die Notwendigkeit ist in den OIB-Richtlinien und in
den nutzungsbezogenen TRVB, die technischen
Maßgaben hierfür in der TRVB S 128/12 geregelt
1
.
Wesentlich sind aber – bei Anschluss an Ortswasser-
netze – auch wasserhygienische Gesichtspunkte, die
mit den örtlichen Wasserwerken zu klären sind.
Durch solche Anlagen können auch Teile der Ersten
und/oder Erweiterten Löschhilfe sichergestellt wer-
den, wenn die dazu erforderlichen Wandhydranten
entsprechend situiert werden.
Im industriellen Bereich können nutzungsbezogen
spezielle Löschwasser- bzw. Löschmittelleitungen
und/oder die Bevorratung von Sonderlöschmitteln
(z.B. Schaummittel) notwendig sein, die mit den
Ansprechstellen der Feuerwehr abzuklären sind.
2
1
Zu ortsfesten Löschwasseranlagen vgl. auch Kapitel 8.2.7.
2
Vgl. dazu auch Kapitel 7.2.
Ortsfeste
Löschwasseranlagen
Ortswassernetze