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8.4.8

Objektfunkanlagen

8.4.8 Objektfunkanlagen

Durch die zunehmende Verwendung von funkwel-

lenabsorbierenden Bauweisen, durch weitläufigen

Tiefbau und mögliche andere technische Einflüsse

kann es dazu kommen, dass die Einsatzkräfte der

Feuerwehr nicht mehr ohneWeiteres mit ihren Funk-

geräten kommunizieren können. Dies wäre bereits

bei der Planung zu prüfen, mit den Ansprechstellen

der Feuerwehr zu besprechen und im Zweifelsfall in

einem praxisgerechten Baustadium zu erproben.

Bei Feststellung der Notwendigkeit einer Objekt-

funkanlage gelten für diese die technischen Maßga-

ben der TRVB S 159. Aktiviert wird der Objektfunk

bei Ansprechen der Brandmeldeanlage. Dement-

sprechend sind Bedienfelder auch im unmittelba-

ren Umfeld der Brandmelderzentrale montiert.

TRVB S 159