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Objektfunkanlagen
8.4.8 Objektfunkanlagen
Durch die zunehmende Verwendung von funkwel-
lenabsorbierenden Bauweisen, durch weitläufigen
Tiefbau und mögliche andere technische Einflüsse
kann es dazu kommen, dass die Einsatzkräfte der
Feuerwehr nicht mehr ohneWeiteres mit ihren Funk-
geräten kommunizieren können. Dies wäre bereits
bei der Planung zu prüfen, mit den Ansprechstellen
der Feuerwehr zu besprechen und im Zweifelsfall in
einem praxisgerechten Baustadium zu erproben.
Bei Feststellung der Notwendigkeit einer Objekt-
funkanlage gelten für diese die technischen Maßga-
ben der TRVB S 159. Aktiviert wird der Objektfunk
bei Ansprechen der Brandmeldeanlage. Dement-
sprechend sind Bedienfelder auch im unmittelba-
ren Umfeld der Brandmelderzentrale montiert.
TRVB S 159