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Schnittstellen zu ortsfesten
Brandschutzanlagen
Wenn aufgrund niedriger Raumhöhen oder man-
gelnder Thermik solche Anlagen nicht funktionieren
würden – z.B. in Tiefgaragengeschoßen – können
zumindest Anlagen zur Rauchverdünnung während
des Brandes und zur Rauchabsaugung nach ge-
löschtem Brand – z.B. gemäß ÖNORM H 6029 – er-
richtet werden.
Wesentlich ist auch hier,dass diese Anlagen allesamt
für die Feuerwehr zugänglich und bedienbar sein
müssen, wozu die entsprechenden Informationen
vor Ort aktuell aufgelegt sein müssen. Bedienzentra-
len sind vorzugsweise im unmittelbaren Umfeld der
Brandmelderzentrale unterzubringen.