Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1118 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1118 / 1325 Next Page
Page Background

12/17

Seite 1

8.4.10

Erste und Erweiterte

Löschhilfe

8.4.10 Erste und Erweiterte Löschhilfe

Maßnahmen der Brandbekämpfung, die vor Eintref-

fen der Feuerwehr durchgeführt werden können,

werden als „Erste und Erweiterte Löschhilfe“ be-

zeichnet. Unter

erster Löschhilfe

sind all jene

Löschmaßnahmen zu verstehen, die noch vor dem

Eintreffen der Feuerwehr durchgeführt werden. Un-

ter

erweiterter Löschhilfe

sind alle organisierten

Löschmaßnahmen vor dem Eintreffen der Feuer-

wehr zu verstehen, die nach einem vorbereiteten

Organisationsschema von dafür geschulten Mitar-

beitern mit dafür bereitgestellten Löschgeräten

durchgeführt werden.

Zum Einsatz kommen Löschgeräte wie Handfeuerlö-

scher, Wandhydranten, Trockenlöschleitungen und

Erweiterte Automatische Löschanlagen.

Die „Erste und Erweiterte Löschhilfe“ wird durch die

TRVB 124 F geregelt. Die am 1.3.2017 herausgegebe-

ne Fassung gilt für alle Objekte, die nach ihrem In-

krafttreten errichtet wurden. Für Bestandsbauten

kann weiterhin die Ausgabe 1997 der TRVB 124 an-

gewendet werden; für Zubauten zu Bestandsbauten

gilt allerdings die Ausgabe 2017.

8.4.10.1 Erste Löschhilfe

Bei der Ersten Löschhilfe kommen hauptsächlich

folgende Kleinlöschgeräte zum Einsatz:

Tragbare Feuerlöscher

: Tragbare Feuerlöscher

sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art

des Löschmittels werden verschiedenste Typen

unterschieden.

TRVB 124