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8.4.10
Erste und Erweiterte
Löschhilfe
8.4.10 Erste und Erweiterte Löschhilfe
Maßnahmen der Brandbekämpfung, die vor Eintref-
fen der Feuerwehr durchgeführt werden können,
werden als „Erste und Erweiterte Löschhilfe“ be-
zeichnet. Unter
erster Löschhilfe
sind all jene
Löschmaßnahmen zu verstehen, die noch vor dem
Eintreffen der Feuerwehr durchgeführt werden. Un-
ter
erweiterter Löschhilfe
sind alle organisierten
Löschmaßnahmen vor dem Eintreffen der Feuer-
wehr zu verstehen, die nach einem vorbereiteten
Organisationsschema von dafür geschulten Mitar-
beitern mit dafür bereitgestellten Löschgeräten
durchgeführt werden.
Zum Einsatz kommen Löschgeräte wie Handfeuerlö-
scher, Wandhydranten, Trockenlöschleitungen und
Erweiterte Automatische Löschanlagen.
Die „Erste und Erweiterte Löschhilfe“ wird durch die
TRVB 124 F geregelt. Die am 1.3.2017 herausgegebe-
ne Fassung gilt für alle Objekte, die nach ihrem In-
krafttreten errichtet wurden. Für Bestandsbauten
kann weiterhin die Ausgabe 1997 der TRVB 124 an-
gewendet werden; für Zubauten zu Bestandsbauten
gilt allerdings die Ausgabe 2017.
8.4.10.1 Erste Löschhilfe
Bei der Ersten Löschhilfe kommen hauptsächlich
folgende Kleinlöschgeräte zum Einsatz:
•
Tragbare Feuerlöscher
: Tragbare Feuerlöscher
sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art
des Löschmittels werden verschiedenste Typen
unterschieden.
TRVB 124