

12/17
8.4.10
Seite 6
Erste und Erweiterte
Löschhilfe
Als Leistungsmerkmal eines TFL ist das minimale
Löschvermögen (Löschrating)
ausschlaggebend.
Das Rating kann vom Feuerlöscher abgelesen wer-
den.
Die Montagehöhe der TFL ist mit einer Griffhöhe
von 0,8 – 1,2 m über der Fußbodenoberkante festge-
legt. Die Hinweisschilder müssen ca. 2 m über der
Fußbodenoberkante angebracht sein.
Tragbare und fahrbare Feuerlöscher sind alle zwei
Jahre von dazu befugten Personen auf ihren ord-
nungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Über-
prüfung und ordnungsgemäße Instandhaltung wird
am Gerät durch eine gelbe Überprüfungsplakette
mit Datum der durchgeführten und Fälligkeit der
nächsten Überprüfung dokumentiert.
8.4.10.4 Kennzeichnungspflicht
Hinweis
Die Standorte von Löschgeräten und Wandhydranten
sind mit Hinweisschildern nach der Kennzeichnungs-
verordnung (KennV) dauerhaft und gut sichtbar zu
kennzeichnen.
Die Kennzeichnung hat nach ÖNORM EN ISO 7010
zu erfolgen. Ausgenommen sind Bestandsschilder:
Sie müssen gemäß der Kennzeichnungsverordnung
nicht ausgetauscht werden.
Die Mindestgröße der Beschilderung ist mit 20 cm x
20 cm festgelegt. Die Kennzeichnung ist gut sichtbar
und dauerhaft in einer Höhe von ca. 2 m über der
Fußbodenoberkante anzubringen. In großen Hallen,
Montagehöhe
Prüfpflicht
Bestandsschilder