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8.4.10

Seite 6

Erste und Erweiterte

Löschhilfe

Als Leistungsmerkmal eines TFL ist das minimale

Löschvermögen (Löschrating)

ausschlaggebend.

Das Rating kann vom Feuerlöscher abgelesen wer-

den.

Die Montagehöhe der TFL ist mit einer Griffhöhe

von 0,8 – 1,2 m über der Fußbodenoberkante festge-

legt. Die Hinweisschilder müssen ca. 2 m über der

Fußbodenoberkante angebracht sein.

Tragbare und fahrbare Feuerlöscher sind alle zwei

Jahre von dazu befugten Personen auf ihren ord-

nungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Über-

prüfung und ordnungsgemäße Instandhaltung wird

am Gerät durch eine gelbe Überprüfungsplakette

mit Datum der durchgeführten und Fälligkeit der

nächsten Überprüfung dokumentiert.

8.4.10.4 Kennzeichnungspflicht

Hinweis

Die Standorte von Löschgeräten und Wandhydranten

sind mit Hinweisschildern nach der Kennzeichnungs-

verordnung (KennV) dauerhaft und gut sichtbar zu

kennzeichnen.

Die Kennzeichnung hat nach ÖNORM EN ISO 7010

zu erfolgen. Ausgenommen sind Bestandsschilder:

Sie müssen gemäß der Kennzeichnungsverordnung

nicht ausgetauscht werden.

Die Mindestgröße der Beschilderung ist mit 20 cm x

20 cm festgelegt. Die Kennzeichnung ist gut sichtbar

und dauerhaft in einer Höhe von ca. 2 m über der

Fußbodenoberkante anzubringen. In großen Hallen,

Montagehöhe

Prüfpflicht

Bestandsschilder