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8.4.11
Schnittstellen zum
Betriebsbrandschutz
8.4.11 Schnittstellen zum
Betriebsbrandschutz
Notwendigkeiten, Organisationsformen und Tätig-
keiten des Betriebsbrandschutzes werden an dieser
Stelle nicht behandelt.
1
Wesentlich aber ist, dass so-
wohl die Feuerwehr wie auch der Betriebsbrand-
schutz aus einer aufrechten Kommunikation – auch
ohne besonderen Anlassfall – nur profitieren kön-
nen und dass diese Kommunikation auch gepflegt
werden sollte.
Darüber hinaus muss es für Brandschutzanlagen
auch Anlagenverantwortliche („Anlagenwarte“) ge-
ben, die bei Auslösungen oder technischen Störun-
gen außerhalb der Betriebszeit auch verständigt
werden können bzw. innerhalb von 30 Minuten zur
Einsatzstelle kommen müssen.
Diese zwei bis vier Ansprechpersonen müssen einer-
seits in den Kontrollbüchern der Brandmeldeanlage
angeführt sein,andererseits bei der jeweiligen Feuer-
wehr evident sein. Die Bekanntgabe hat entweder
über die Ansprechstellen der Feuerwehr oder im di-
rekten Kontakt zur örtlich zuständigen Feuerwehr zu
erfolgen.
1
Vgl. dazu Kapitel 9.
Anlagenwarte