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8.4.11

Schnittstellen zum

Betriebsbrandschutz

8.4.11 Schnittstellen zum

Betriebsbrandschutz

Notwendigkeiten, Organisationsformen und Tätig-

keiten des Betriebsbrandschutzes werden an dieser

Stelle nicht behandelt.

1

Wesentlich aber ist, dass so-

wohl die Feuerwehr wie auch der Betriebsbrand-

schutz aus einer aufrechten Kommunikation – auch

ohne besonderen Anlassfall – nur profitieren kön-

nen und dass diese Kommunikation auch gepflegt

werden sollte.

Darüber hinaus muss es für Brandschutzanlagen

auch Anlagenverantwortliche („Anlagenwarte“) ge-

ben, die bei Auslösungen oder technischen Störun-

gen außerhalb der Betriebszeit auch verständigt

werden können bzw. innerhalb von 30 Minuten zur

Einsatzstelle kommen müssen.

Diese zwei bis vier Ansprechpersonen müssen einer-

seits in den Kontrollbüchern der Brandmeldeanlage

angeführt sein,andererseits bei der jeweiligen Feuer-

wehr evident sein. Die Bekanntgabe hat entweder

über die Ansprechstellen der Feuerwehr oder im di-

rekten Kontakt zur örtlich zuständigen Feuerwehr zu

erfolgen.

1

Vgl. dazu Kapitel 9.

Anlagenwarte