Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1131 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1131 / 1325 Next Page
Page Background

09/13

8.5.1

Seite 2

Aufzüge

nöten. Bevor der Aufzug in Betrieb genommen wer-

den kann, erfolgt eine Abnahme durch die akkredi-

tierte Prüfstelle.

In weiterer Folge ist der Aufzug jedes Jahr durch ei-

nen Aufzugsprüfer oder durch eine akkreditierte

Prüfstelle einer wiederkehrenden Überprüfung zu

unterziehen.

8.5.1.2 Arten von Aufzügen

Aus brandschutztechnischer Sicht werden zwei Ar-

ten von Aufzügen unterschieden:

Personen- bzw. Lastenaufzüge

Darunter fallen alle Aufzüge,die für den Transport

von Personen bzw. Lasten bestimmt sind. Ferner

fallen darunter auch sämtliche Aufzüge, die aus-

schließlich für den Lastentransport (Kleinaufzü-

ge) bestimmt sind.

Sie dienen den Nutzern des Objektes für den Be-

trieb des Objektes.

Feuerwehraufzüge

Hierunter werden Aufzüge verstanden, die eben-

falls für den Betrieb eines Objektes vorgesehen

sind, jedoch handelt es sich um eine gesonderte

Ausführung von Aufzügen, die bei besonders ge-

fährdeten Objekten erforderlich ist.

Diese Aufzüge zeichnen sich dadurch aus, dass

sie auch im Brandfall durch Einsatzkräfte genutzt

werden können. Sie dienen vor allem dazu, die

Einsatzkräfte samt ihren Geräten in die entspre-

Wiederkehrende

Überprüfung