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8.5.1
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Aufzüge
nöten. Bevor der Aufzug in Betrieb genommen wer-
den kann, erfolgt eine Abnahme durch die akkredi-
tierte Prüfstelle.
In weiterer Folge ist der Aufzug jedes Jahr durch ei-
nen Aufzugsprüfer oder durch eine akkreditierte
Prüfstelle einer wiederkehrenden Überprüfung zu
unterziehen.
8.5.1.2 Arten von Aufzügen
Aus brandschutztechnischer Sicht werden zwei Ar-
ten von Aufzügen unterschieden:
•
Personen- bzw. Lastenaufzüge
Darunter fallen alle Aufzüge,die für den Transport
von Personen bzw. Lasten bestimmt sind. Ferner
fallen darunter auch sämtliche Aufzüge, die aus-
schließlich für den Lastentransport (Kleinaufzü-
ge) bestimmt sind.
Sie dienen den Nutzern des Objektes für den Be-
trieb des Objektes.
•
Feuerwehraufzüge
Hierunter werden Aufzüge verstanden, die eben-
falls für den Betrieb eines Objektes vorgesehen
sind, jedoch handelt es sich um eine gesonderte
Ausführung von Aufzügen, die bei besonders ge-
fährdeten Objekten erforderlich ist.
Diese Aufzüge zeichnen sich dadurch aus, dass
sie auch im Brandfall durch Einsatzkräfte genutzt
werden können. Sie dienen vor allem dazu, die
Einsatzkräfte samt ihren Geräten in die entspre-
Wiederkehrende
Überprüfung