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09/13

Seite 5

8.5.1

Aufzüge

Daher muss ein besonderes Augenmerk auf die Aus-

bildung des Brandabschnittes gelegt werden. Diese

Problematik kann nicht durch die Ausbildung der

Schiebetüren alleine gelöst werden, sondern nur

durch den Liftschacht, da mit diesem die Gefahr der

Brand- bzw. Rauchweiterleitung verbunden ist.

Hier sind weitere Maßnahmen erforderlich, dass es

zu keiner Verrauchung und somit zu keiner unge-

wollten Verbindung von zwei oder mehreren Stock-

werken kommt.

Türen

Die Liftschachttüren werden nicht nach ÖNORM B

3850 ausgeführt, sondern erhalten eine Prüfung

nach ÖNORM EN 81-58 (und keine Klassifizierung

von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-

verhalten nach ÖNORM EN 13501-1 und ÖNORM EN

13501-2).

Aus diesem Grund kann nicht vom gleichen Schutz-

umfang wie bei Brandschutztüren ausgegangen

werden. Um den entsprechenden Schutz zu gewähr-

leisten,ist es erforderlich,dass zusätzliche Abschluss-

elemente vor den Liftschacht und die Zugangsöff-

nungen verbaut werden. Diese Abschlusselemente

können als Türen,Vorhänge udgl.ausgeführt werden.

Detaillierte Ausführungen dieser Maßnahmen sind

in der ÖNORM B 2473 festgehalten, bei der auch mit

Skizzen dargestellt wird,wie brandlastfreie Bereiche

udgl. ausgeführt sind.

Lifttüren

Zusätzliche

Maßnahmen