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Aufzüge
Daher muss ein besonderes Augenmerk auf die Aus-
bildung des Brandabschnittes gelegt werden. Diese
Problematik kann nicht durch die Ausbildung der
Schiebetüren alleine gelöst werden, sondern nur
durch den Liftschacht, da mit diesem die Gefahr der
Brand- bzw. Rauchweiterleitung verbunden ist.
Hier sind weitere Maßnahmen erforderlich, dass es
zu keiner Verrauchung und somit zu keiner unge-
wollten Verbindung von zwei oder mehreren Stock-
werken kommt.
Türen
Die Liftschachttüren werden nicht nach ÖNORM B
3850 ausgeführt, sondern erhalten eine Prüfung
nach ÖNORM EN 81-58 (und keine Klassifizierung
von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-
verhalten nach ÖNORM EN 13501-1 und ÖNORM EN
13501-2).
Aus diesem Grund kann nicht vom gleichen Schutz-
umfang wie bei Brandschutztüren ausgegangen
werden. Um den entsprechenden Schutz zu gewähr-
leisten,ist es erforderlich,dass zusätzliche Abschluss-
elemente vor den Liftschacht und die Zugangsöff-
nungen verbaut werden. Diese Abschlusselemente
können als Türen,Vorhänge udgl.ausgeführt werden.
Detaillierte Ausführungen dieser Maßnahmen sind
in der ÖNORM B 2473 festgehalten, bei der auch mit
Skizzen dargestellt wird,wie brandlastfreie Bereiche
udgl. ausgeführt sind.
Lifttüren
Zusätzliche
Maßnahmen