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8.5.1
Aufzüge
Die Gefahr besteht darin, dass bei einer Liftfahrt ei-
ne Ebene erreicht wird, in deren Vorraum eine Ver-
rauchung stattgefunden hat, sodass die Lifttüren öff-
nen,der Rauch in die Kabine eintritt und eine Flucht
nicht mehr möglich ist.
Die Verrauchung unterbricht die Lichtschranke des
Aufzuges,da diese den Rauch als Person bzw.Gegen-
stand erkennt und dies nicht von einer Verrauchung
unterschieden werden kann. Die Türen werden da-
her nicht mehr geschlossen, womit der Lift nicht
mehr weiterbewegt werden und die gefährdete Per-
son den Gefahrenbereich nicht mehr sicher verlas-
sen kann. Dieses Problem ist bei etlichen Brander-
eignissen aufgetreten, wobei es sich hierbei um Er-
eignisse handelte, die meist Todesopfer forderten.
8.5.1.7 Brandentrauchung des Liftschachtes
Um eine entsprechende Brandentrauchung
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sicher-
zustellen und um eine Wärmeableitung aus dem
Objekt bzw. eine mögliche Kälteeinleitung (im Win-
ter) in das Objekt zu verhindern, ist die Schachtent-
lüftung zu schließen.
Im Brandfall ist diese zu öffnen. Somit wird ermög-
licht, dass der Rauch eines möglichen Eintritts in
den Liftschacht durch die Entlüftungsöffnungen
nach oben abströmen kann.
Bei fehlender Brandentrauchungsmöglichkeit sam-
melt sich der Rauch im Bereich des Liftkopfes, da er
bei einer entsprechend großen Menge die Türe in
der obersten Etage erreichen würde. Durch die
Schlitze wäre es möglich, dass der Rauch vom Lift-
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Zum Thema Entrauchung vgl. auch Kapitel 8.3.