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8.5.2

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Schachttürausführungen

und Zugänge

automatisch in die Evakuierungsebene fährt und

mit offenen Türen stehen bleibt. Durch den Rauch

werden die Sicherheitslichtschranken in der Lifttüre

unterbrochen und somit ein Weiterfahren des Liftes

verhindert.

Kommt es zu einer Verrauchung und die Türen sind

geöffnet, geht die Aufzugssteuerung davon aus, dass

sich eine Person oder ein Gegenstand in der Türe

befindet und diese darf sich somit nicht mehr schlie-

ßen.

Um eine Brand- und Rauchweiterleitung über Auf-

zugsschächte zu verhindern, werden hier drei unter-

schiedliche Varianten unterschieden:

A) Vorgesetzte Türe

: Dabei wird dem Lift eine Tü-

re in der entsprechenden Brandschutzqualifika-

tion vorgesetzt.

B) Bereich mit keiner Brandlast im Bereich

des Liftes

: Hier wird davon ausgegangen, dass

die Beanspruchung der Lifttüre verringert wird.

Diese Variante wird nochmals dahingehend un-

terschieden, ob Brandlasten im Aufzugsvorbe-

reich vorhanden sind oder nicht.

C) Schleuse

: Eine Schleuse wird dem Lift vorge-

setzt.

8.5.2.1 Vorgesetzte Türe

Dabei wird vor die Lifttüre eine Feuerschutztüre

montiert. Diese Türe hat die erforderlichen Eigen-

schaften zur Bildung eines Brandabschnittes und in

weiterer Folge wird diese so ausgeführt, dass sie

beim Auftreten von Rauch selbstständig schließt.