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06/14

8.5.2

Seite 4

Schachttürausführungen

und Zugänge

1) Die gegenständliche Aufzugstüre mit Brand-

schutzqualifikation ist gemäß den Herstellervor-

schriften einzubauen.

2) Die gegenständliche Türe ist zu kennzeichnen,

wobei folgende Daten aufzulegen sind:

• Hersteller

• Type (Handelsname)

• Prüfberichtsnummer

• Klassifizierung

Die entsprechende Kennzeichnung ist an jeder Auf-

zugstüre anzubringen bzw. der technischen Doku-

mentation für den Aufzug beizulegen, sodass jeder-

zeit nachvollzogen werden kann, welche Türen hier

eingebaut wurden.

Für diese Variante sind jedoch weitere Maßnahmen

in Bezug auf die Ausbildung des Liftschachtes zu

beachten:

Natürliche Entlüftung

Um möglicherweise in den Aufzugsschacht eintre-

tende Brandgase abzuleiten, ist eine Entrauchungs-

möglichkeit an der obersten Stelle des Schachtes

einzubauen und die natürliche Entrauchungsfläche

beträgt gemäß ÖNORM B 2473 2,5 % der Grundflä-

che des Schachtes, mind. jedoch 0,1 m². Es wird

darauf hingewiesen, dass die ÖNORM EN 81-1 nur

eine Entlüftungsöffnung im Ausmaß von 2,5 % der

Grundfläche des Schachtes fordert.

Durch das Problem der offenen Fläche kann es vor

allem während der kalten Jahreszeit zu einer ent-

sprechenden Abkühlung der Schachtwände und in

Entrauchungs-

möglichkeit