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Schachttürausführungen
und Zugänge
1) Die gegenständliche Aufzugstüre mit Brand-
schutzqualifikation ist gemäß den Herstellervor-
schriften einzubauen.
2) Die gegenständliche Türe ist zu kennzeichnen,
wobei folgende Daten aufzulegen sind:
• Hersteller
• Type (Handelsname)
• Prüfberichtsnummer
• Klassifizierung
Die entsprechende Kennzeichnung ist an jeder Auf-
zugstüre anzubringen bzw. der technischen Doku-
mentation für den Aufzug beizulegen, sodass jeder-
zeit nachvollzogen werden kann, welche Türen hier
eingebaut wurden.
Für diese Variante sind jedoch weitere Maßnahmen
in Bezug auf die Ausbildung des Liftschachtes zu
beachten:
Natürliche Entlüftung
Um möglicherweise in den Aufzugsschacht eintre-
tende Brandgase abzuleiten, ist eine Entrauchungs-
möglichkeit an der obersten Stelle des Schachtes
einzubauen und die natürliche Entrauchungsfläche
beträgt gemäß ÖNORM B 2473 2,5 % der Grundflä-
che des Schachtes, mind. jedoch 0,1 m². Es wird
darauf hingewiesen, dass die ÖNORM EN 81-1 nur
eine Entlüftungsöffnung im Ausmaß von 2,5 % der
Grundfläche des Schachtes fordert.
Durch das Problem der offenen Fläche kann es vor
allem während der kalten Jahreszeit zu einer ent-
sprechenden Abkühlung der Schachtwände und in
Entrauchungs-
möglichkeit