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Aufzüge
Da der Lift zwei unterschiedliche Brandabschnitte
verbinden kann, ergibt sich hier das Problem, dass
bei einem Brandfall beide Türen gleichzeitig geöff-
net sein können. Durch den Rauch wird die erste
Türe geöffnet. Damit der Benutzer flüchten kann,
wird von ihm die zweite Türe durch Drücken der
entsprechenden Taste geöffnet.
Die Liftsteuerung erkennt den Brand nicht, sondern
geht beim Erkennen des Rauches von einem Gegen-
stand in der Lifttür aus,wodurch sich die zweite Türe
öffnet. Nun besteht das Problem, dass sich über die
beiden geöffneten Türen eine Brandbrücke zum
zweiten Brandabschnitt ergibt.
Ein Schließen der Türen bzw. einer Türe ist nicht zu
erwarten, da sich bei Raucheintritt durch die unter-
brochene Lichtschranke der zweiten Türe diese
nicht schließen lässt. Ein Schließen trotz anspre-
chender Lichtschranke ist aus sicherheitstechni-
schen Gründen nicht möglich, da hierdurch im
Normalbetrieb eine ungewollte Quetschstelle und
eine Gefahr für die Benutzer entsteht.
Aufzugsschacht
Der Aufzugsschacht ist prinzipiell als eigener
Brandabschnitt in der Qualifikation EI 90 herzustel-
len. Sämtliche Wände sind so auszubilden, dass die-
se einen Brandabschnitt bilden. Zu dem Aufzugs-
schacht kann ein eventuell vorhandener Triebwerks-
raum hinzugeführt werden, der zum Brandabschnitt
des Schachtes zählt.
Eigener
Brandabschnitt
Triebwerksraum