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Seite 7

8.5.1

Aufzüge

Da der Lift zwei unterschiedliche Brandabschnitte

verbinden kann, ergibt sich hier das Problem, dass

bei einem Brandfall beide Türen gleichzeitig geöff-

net sein können. Durch den Rauch wird die erste

Türe geöffnet. Damit der Benutzer flüchten kann,

wird von ihm die zweite Türe durch Drücken der

entsprechenden Taste geöffnet.

Die Liftsteuerung erkennt den Brand nicht, sondern

geht beim Erkennen des Rauches von einem Gegen-

stand in der Lifttür aus,wodurch sich die zweite Türe

öffnet. Nun besteht das Problem, dass sich über die

beiden geöffneten Türen eine Brandbrücke zum

zweiten Brandabschnitt ergibt.

Ein Schließen der Türen bzw. einer Türe ist nicht zu

erwarten, da sich bei Raucheintritt durch die unter-

brochene Lichtschranke der zweiten Türe diese

nicht schließen lässt. Ein Schließen trotz anspre-

chender Lichtschranke ist aus sicherheitstechni-

schen Gründen nicht möglich, da hierdurch im

Normalbetrieb eine ungewollte Quetschstelle und

eine Gefahr für die Benutzer entsteht.

Aufzugsschacht

Der Aufzugsschacht ist prinzipiell als eigener

Brandabschnitt in der Qualifikation EI 90 herzustel-

len. Sämtliche Wände sind so auszubilden, dass die-

se einen Brandabschnitt bilden. Zu dem Aufzugs-

schacht kann ein eventuell vorhandener Triebwerks-

raum hinzugeführt werden, der zum Brandabschnitt

des Schachtes zählt.

Eigener

Brandabschnitt

Triebwerksraum