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09/13

Seite 9

8.5.1

Aufzüge

• TRVB 150 A: Sicherheitsaufzüge (Aufzüge für die

Feuerwehr)

8.5.1.6 Brandfallsteuerung

Bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage ist der

gegenständliche Lift über die Brandfallsteuerung

der Brandmeldezentrale anzusteuern. Hier wird im

Brandfall eine Evakuierungsebene angefahren und

die Lifttüren werden geöffnet.

Der Betrieb wird danach eingestellt, sodass ein Be-

nutzen des Liftes nicht mehr möglich ist. Zusätzlich

ist eine zweite Evakuierungsebene (alternative Eva-

kuierungsebene) vorzusehen, die dazu dient, dass

bei einer Verrauchung der Evakuierungsebene eine

zweite Ebene angefahren werden kann.

Bei der Brandfallsteuerung ist auch die räumliche

Lage der Kabelführungen der Versorgungsleitungen

des Liftes zu berücksichtigen. Sollte es in diesem

Bereich/in diesen Räumen zu einem Brandereignis

kommen, so ist der Lift ebenfalls außer Betrieb zu

nehmen.Hier besteht die Gefahr,dass es in Folge des

Brandes zu einem Stromausfall kommt und mögli-

che Benutzer des Liftes im Lift stecken bleiben.

Beispiel

Evakuierungsebene 1 – Erdgeschoss – wird bei Alarm

der Melder 2/3, 22/1, 34/4, 38/1E und im Leitungs-

bereich angesteuert.

Evakuierungsebene 2 – Untergeschoss – wird bei Er-

reichen des Freien über ein Sicherheitsstiegenhaus

(bei Melder 14/5) angesteuert.

Brandmeldeanlage