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8.5.1
Aufzüge
• TRVB 150 A: Sicherheitsaufzüge (Aufzüge für die
Feuerwehr)
8.5.1.6 Brandfallsteuerung
Bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage ist der
gegenständliche Lift über die Brandfallsteuerung
der Brandmeldezentrale anzusteuern. Hier wird im
Brandfall eine Evakuierungsebene angefahren und
die Lifttüren werden geöffnet.
Der Betrieb wird danach eingestellt, sodass ein Be-
nutzen des Liftes nicht mehr möglich ist. Zusätzlich
ist eine zweite Evakuierungsebene (alternative Eva-
kuierungsebene) vorzusehen, die dazu dient, dass
bei einer Verrauchung der Evakuierungsebene eine
zweite Ebene angefahren werden kann.
Bei der Brandfallsteuerung ist auch die räumliche
Lage der Kabelführungen der Versorgungsleitungen
des Liftes zu berücksichtigen. Sollte es in diesem
Bereich/in diesen Räumen zu einem Brandereignis
kommen, so ist der Lift ebenfalls außer Betrieb zu
nehmen.Hier besteht die Gefahr,dass es in Folge des
Brandes zu einem Stromausfall kommt und mögli-
che Benutzer des Liftes im Lift stecken bleiben.
Beispiel
Evakuierungsebene 1 – Erdgeschoss – wird bei Alarm
der Melder 2/3, 22/1, 34/4, 38/1E und im Leitungs-
bereich angesteuert.
Evakuierungsebene 2 – Untergeschoss – wird bei Er-
reichen des Freien über ein Sicherheitsstiegenhaus
(bei Melder 14/5) angesteuert.
Brandmeldeanlage