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Aufzüge
8.5.1.5 Feuerwehraufzüge
Feuerwehraufzüge dienen im Wesentlichen, zusätz-
lich zum normalen Personen- und Lastentransport
im Objekt auch den Einsatzkräften im Brandfall.
Durch ihn können die Einsatzkräfte in die erforderli-
chen Stationen gebracht werden. Dies ist vor allem
bei Hochhäusern bzw. kritischen Infrastrukturobjek-
ten (z.B. Krankenhäusern) vonnöten. Um einen ent-
sprechenden Schutz in den jeweiligen Bereichen zu
gewährleisten, sind die gegenständlichen Aufzüge
mit gesonderten Ausrüstungen gemäß ÖNORM EN
81-72 auszustatten. Ferner ist hier auch die TRVB 150
A: 2012 zu berücksichtigen.
Vor den Aufzügen sind entsprechende Schleusen,
welche überdruckbelüftet sein müssen,auszuführen.
Hierzu gibt es verschiedene Einsatzkonzepte, die
aufgrund der entsprechenden Anforderung ausge-
wählt werden müssen.
Wesentlich ist, dass bei der Planung und Auslegung
von Feuerwehraufzügen eine Abstimmung mit der
zuständigen Behörde und der Feuerwehr erfolgt.
Quellen
• ÖNORM EN 81-72: Sicherheitsregeln für die Kon-
struktion und den Einbau von Aufzügen – Beson-
dere Anwendungen für Personen- und Lastenauf-
züge – Teil 72: Feuerwehraufzüge
• ÖNORM EN 81-73: Sicherheitsregeln für die Kon-
struktion und den Einbau von Aufzügen – Beson-
dere Anwendung für Personen- und Lastenaufzü-
ge – Teil 73:Verhalten von Aufzügen im Brandfall.
ÖNORM EN 81-72