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8.5.1

Seite 8

Aufzüge

8.5.1.5 Feuerwehraufzüge

Feuerwehraufzüge dienen im Wesentlichen, zusätz-

lich zum normalen Personen- und Lastentransport

im Objekt auch den Einsatzkräften im Brandfall.

Durch ihn können die Einsatzkräfte in die erforderli-

chen Stationen gebracht werden. Dies ist vor allem

bei Hochhäusern bzw. kritischen Infrastrukturobjek-

ten (z.B. Krankenhäusern) vonnöten. Um einen ent-

sprechenden Schutz in den jeweiligen Bereichen zu

gewährleisten, sind die gegenständlichen Aufzüge

mit gesonderten Ausrüstungen gemäß ÖNORM EN

81-72 auszustatten. Ferner ist hier auch die TRVB 150

A: 2012 zu berücksichtigen.

Vor den Aufzügen sind entsprechende Schleusen,

welche überdruckbelüftet sein müssen,auszuführen.

Hierzu gibt es verschiedene Einsatzkonzepte, die

aufgrund der entsprechenden Anforderung ausge-

wählt werden müssen.

Wesentlich ist, dass bei der Planung und Auslegung

von Feuerwehraufzügen eine Abstimmung mit der

zuständigen Behörde und der Feuerwehr erfolgt.

Quellen

• ÖNORM EN 81-72: Sicherheitsregeln für die Kon-

struktion und den Einbau von Aufzügen – Beson-

dere Anwendungen für Personen- und Lastenauf-

züge – Teil 72: Feuerwehraufzüge

• ÖNORM EN 81-73: Sicherheitsregeln für die Kon-

struktion und den Einbau von Aufzügen – Beson-

dere Anwendung für Personen- und Lastenaufzü-

ge – Teil 73:Verhalten von Aufzügen im Brandfall.

ÖNORM EN 81-72