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8.5.1
Aufzüge
chende Bereitstellungsebene (unterhalb des
Brandgeschosses) zu befördern.
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Sollte es im Brandfall zu Störungen kommen, so be-
steht die Möglichkeit, durch Selbstbefreiungs- und
Kommunikationseinrichtungen den weiteren Ein-
satz und die Sicherheit der Einsatzkräfte während
des Einsatzes zu gewährleisten. Diese Aufzüge müs-
sen gesondert ausgeführt werden. Im täglichen Be-
trieb können diese Aufzüge auch von Nutzern/Besu-
chern des Objektes genutzt werden, im Brandfall je-
doch kann die Feuerwehr diese wiederum in Be-
trieb nehmen.
8.5.1.3 Funktion von Aufzügen
Durch den Fahrkorb werden die einzelnen Stock-
werke angefahren. Dieser wird hydraulisch bzw.
durch Seile, welche durch einen elektrischen An-
trieb betrieben werden, bewegt.
Im Brandfall werden die Lifte außer Betrieb genom-
men – dies gilt auch für Feuerwehraufzüge.Diese sind
gesondert durch die Einsatzkräfte in einen erneuten
Betrieb zu nehmen. Somit wird sichergestellt, dass
sich keine Personen ungewollt im Aufzug befinden.
Die Basis für das Verhalten von Aufzügen bildet die
ÖNORM EN 81-73.
8.5.1.4 Brandabschnittsbildung
Abhängig vom Objekt werden die Brandabschnitte
eingeteilt.
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Da die Stockwerke überwiegend einzel-
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Zu Feuerwehraufzügen vgl. auch Kapitel 8.4.5 und 8.5.1.5.
4
Vgl. zum Thema Brandabschnitte Kapitel 6.2.
Brandfall