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Seite 3

8.5.1

Aufzüge

chende Bereitstellungsebene (unterhalb des

Brandgeschosses) zu befördern.

3

Sollte es im Brandfall zu Störungen kommen, so be-

steht die Möglichkeit, durch Selbstbefreiungs- und

Kommunikationseinrichtungen den weiteren Ein-

satz und die Sicherheit der Einsatzkräfte während

des Einsatzes zu gewährleisten. Diese Aufzüge müs-

sen gesondert ausgeführt werden. Im täglichen Be-

trieb können diese Aufzüge auch von Nutzern/Besu-

chern des Objektes genutzt werden, im Brandfall je-

doch kann die Feuerwehr diese wiederum in Be-

trieb nehmen.

8.5.1.3 Funktion von Aufzügen

Durch den Fahrkorb werden die einzelnen Stock-

werke angefahren. Dieser wird hydraulisch bzw.

durch Seile, welche durch einen elektrischen An-

trieb betrieben werden, bewegt.

Im Brandfall werden die Lifte außer Betrieb genom-

men – dies gilt auch für Feuerwehraufzüge.Diese sind

gesondert durch die Einsatzkräfte in einen erneuten

Betrieb zu nehmen. Somit wird sichergestellt, dass

sich keine Personen ungewollt im Aufzug befinden.

Die Basis für das Verhalten von Aufzügen bildet die

ÖNORM EN 81-73.

8.5.1.4 Brandabschnittsbildung

Abhängig vom Objekt werden die Brandabschnitte

eingeteilt.

4

Da die Stockwerke überwiegend einzel-

3

Zu Feuerwehraufzügen vgl. auch Kapitel 8.4.5 und 8.5.1.5.

4

Vgl. zum Thema Brandabschnitte Kapitel 6.2.

Brandfall